StR Neuberger spricht ein Schreiben des Landratsamts Altötting an, welches der Erste Bürgermeister in einer der letzten Sitzungen vorgelesen hatte.
In dem Schreiben, welches im Betreff den E-Kiosk 24/7 an der Hauptstraße 25 aufführte, wurde darauf hingewiesen, dass sog. „digitale Kleinstsupermärkte“ nach den Vollzugshinweisen zu dem Ladenschlussgesetz an den Sonn- und Feiertagen gemäß Art. 2 Abs. 1 Feiertagsgesetz nicht geöffnet werden dürfen.
Herr Neuberger beschwert sich über den durch die Kunden des E-Kioskes verursachten Lärm in der Nacht. Die Kunden verzehren die im E-Kiosk erworbenen Speisen und Getränke vor dem Kiosk. Dabei wird laut Musik über die PKW der Kunden (bei geöffneten Türen/Fenstern) gehört und sich entsprechend lautstark unterhalten. Zumindest in der Nacht von Samstag auf Sonntag müsste der E-Kiosk gemäß dem Schreiben des Landratsamts schließen. Trotzdem hat der E-Kiosk auf und die Anwohner des E-Kioskes werden in deren Nachtruhe gestört.
Erster Bürgermeister Dr. Windhorst erklärt, dass es hierbei (wohl) nicht um einen digitalen Kleinstsupermarkt handelt, sondern um aufgestellte Automaten, die 24/7 benutzt werden dürften.
Die Mitglieder des Bauausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.