Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Befangen: 19

Frau Luise Maier aus der Schweppermannstraße greift das Thema Tauben auf und fragt, ob es eine Begrenzung gibt, wie viele Tauben auf einem Grundstück gehalten werden dürfen. Die in ihrer Nachbarschaft gehaltenen Tauben beeinträchtigen sie mit Lärm und Dreck.

 

Aufgrund der Seuchengefahr muss die Haltung von Tauben angezeigt werden. Ferner gelten auch hier die Grundsätze zum Nachbarschutz.

 

 

Herr Wolfgang Schwammberger bedankt sich für den Erlass der Verordnung zur Bekämpfung verwilderter Tauben.

 

 

Die Informationen dienen den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis.