Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Befangen: 9

Der Erste Bürgermeister Dr. Windhorst informiert den Stadtrat, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.07.2023 – 4 CN 3.22 – den § 13b BauGB für nicht anwendbar erklärt hat. Der § 13b BauGB ist mit einer EU-Richtlinie (SUP-Richtlinie) unvereinbar.

 

Mit dem § 13b BauGB können für bestimmte Außenbereichsflächen Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach § 13a aufgestellt werden; das heißt ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichsflächen.

 

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte den Verzicht auf die Umweltprüfung im § 13b BauGB für nicht vereinbar mit EU-Recht.

 

Das betrifft die Stadt Töging a.Inn mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Steinstraße“ und mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Südwestlich des Harter Wegs“.

 

In der nächsten Stadtratssitzung werden zu den beiden Bebauungsplanverfahren Beschlüsse gefasst.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.