Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Befangen: 9

Der Erste Bürgermeister Dr. Windhorst gibt bekannt, dass dem Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Nutzungsänderung von einem Büroraum in einen Raum mit Verkaufsautomaten und Werbung in den Schaufenstern im EG des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses an der Hauptstraße 25 das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt wurde. Im ehemaligen Büroraum soll ein 24 Stunden geöffneter E-Kiosk eingerichtet werden. In dem Kiosk sollen Warenautomaten aufgestellt werden.

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als Mischgebiet nach § 6 BauNVO dar, in welchem das Bauvorhaben als Einzelhandelsbetrieb allgemein zulässig ist.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.