Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Befangen: 20

StR Zellner bittet darum prüfen zu lassen, ob die höchstzulässige Geschwindigkeit auf der Hauptstraße im Bereich des Anwesens Hauptstraße 5 von 50 km/h auf 30 km/h reduziert werden könnte. Dies würde helfen Fahrradunfälle zu vermeiden.

 

Der Erste Bürgermeister Dr. Windhorst sagt zu, das dem Landratsamt Altötting als zuständiger Straßenverkehrsbehörde weiterzugeben. Die Hauptstraße ist die Kreisstraße AÖ 1. Er weist aber darauf hin, dass die Erfolgsaussichten dieser Bitte als eher gering einzuschätzen sind.

 

 

Die Mitglieder des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.