Sitzung: 20.04.2023 Stadtrat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Befangen: 18
Vorlage: 2023/068
RECHENSCHAFTSBERICHT
zur Jahresrechnung 2022
(gem. § 77 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 81 Abs. 4
KommHV)
1. Rechtsgrundlagen
Auf die Wirtschaftsführung der Stadt Töging
a. Inn finden grundsätzlich die Vorschriften über die Gemeindewirtschaft nach
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Anwendung (kurz GO genannt).
Nach Art. 102 GO ist die Stadt verpflichtet,
das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens
und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Gem. § 77 Abs. 1
Kommunale Haushaltsverordnung (kurz KommHV genannt) besteht die Jahresrechnung
aus
·
dem kassenmäßigen Abschluss
·
der Haushaltsrechnung
Der Jahresrechnung
sind beizufügen (§ 77 Abs. 2 KommHV)
·
ein Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und
Verwahrgelder
·
ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht
·
eine Vermögensübersicht
·
eine Übersicht über die Schulden und die Rücklagen
·
ein Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht soll einen
Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben, in ihm sind
die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der
Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Die Jahresrechnung ist
innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und
sodann dem Stadtrat vorzulegen.
Nach
Durchführung der örtlichen Prüfung (Art. 103 GO) stellt der Stadtrat die
Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.
2. Organe
2.1 Stadtrat
Der Stadtrat stellt die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger dar. Er
besteht aus dem berufsmäßigen Ersten Bürgermeister als Vorsitzendem und 20
ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern. Derzeit gehören elf der CSU-Fraktion, fünf
der SPD-Fraktion und vier der Parteilosen und freien Wählerschaft an.
Die Größe des Stadtrates richtet sich nach der Einwohnerzahl. Seit dem
01.05.2020 besteht der Stadtrat aus 21 Mitgliedern.
|
|
|
|
|
Funktion |
Vorname |
Nachname |
Partei |
|
1.
Bürgermeister |
Dr. Tobias |
Windhorst |
CSU |
|
2. Bürgermeisterin |
Renate |
Kreitmeier |
CSU |
|
3.
Bürgermeister |
Werner |
Noske |
SPD |
|
Stadtrat |
Daniel |
Blaschke |
CSU |
|
Stadtrat |
Stefan |
Franzl |
SPD |
|
Stadträtin |
Brigitte |
Gruber |
FW |
|
Stadtrat |
Stefan |
Grünfelder |
CSU |
|
Stadträtin |
Melanie |
Häringer |
CSU |
|
Stadtrat |
Marco |
Harrer |
SPD |
|
Stadtrat |
Martin |
Huber |
CSU |
|
Stadträtin |
Kathrin |
Hummelsberger |
CSU |
|
Stadtrat |
Christoph |
Joachimbauer |
CSU |
|
Stadtrat |
Marcus |
Köhler |
CSU |
|
Stadtrat |
Klaus |
Maier |
FW |
|
Stadtrat |
Josef |
Neuberger |
FW |
|
Stadträtin |
Birgit |
Noske |
SPD |
|
Stadtrat |
Gerhard |
Pfrombeck |
CSU |
|
Stadträtin |
Petra |
Wiedenmannott |
CSU |
|
Stadtrat |
Elias |
Wimmer |
CSU |
|
Stadtrat |
Alexander |
Wittmann |
FW |
|
Stadtrat |
Günter |
Zellner |
SPD |
|
2.2 Bürgermeister
Bei der Kommunalwahl 2020 wurde Herr Dr.
Tobias Windhorst zum Ersten Bürgermeister der Stadt Töging a. Inn
wiedergewählt. Seine Vertreter sind die Zweite Bürgermeisterin Frau Renate
Kreitmeier und der Dritte Bürgermeister Herr Werner Noske.
2.3 Arbeit des Stadtrates und der Ausschüsse
In den Sitzungen fasst der Stadtrat Beschlüsse, die vom Ersten
Bürgermeister mit Hilfe der Verwaltung umgesetzt werden. Die Ausschüsse sind
„Hilfsorgane“ des Stadtrates. Zu seiner Entlastung werden sie vorberatend oder
beschließend tätig. Der Stadtrat hat drei ständige Ausschüsse bestellt, von denen zwei aus zehn und einer aus sechs Mitgliedern
besteht.
In der folgenden Übersicht sind die Anzahl der Sitzungen und der
Tagesordnungspunkte sowie die Anzahl der gefassten Beschlüsse dargestellt:
|
Sitzungen |
Tagesordnungspunkte |
Beschlüsse |
Stadtrat |
12 |
282 |
105 |
Hauptausschuss |
7 |
47 |
15 |
Bauausschuss |
10 |
166 |
90 |
Rechnungsprüfungsausschuss |
1 |
1 |
1 |
2.4 Referate
Weiterhin sind neun Referate gebildet; jedes wurde einem Mitglied des Stadtrates zugewiesen.
Bau-Referat |
Josef |
Neuberger |
FW |
|
Referat für
Umwelt und Klimaschutz |
Marco |
Harrer |
SPD |
|
Sport-Referat |
Kathrin |
Hummelsberger |
CSU |
|
Referat für
Gesundheit, Vereine und Ehrenamt |
Daniel |
Blaschke |
CSU |
|
Familien- und
Jugendreferent (Wechsel 2023) |
Petra |
Wiedenmannott |
CSU |
|
Senioren-Referat |
Melanie |
Häringer |
CSU |
|
Kultur-Referat |
Elias |
Wimmer |
CSU |
|
Wirtschafts-Referat |
Klaus |
Maier |
FW |
|
Bildungsreferat |
Birgit |
Noske |
SPD |
|
3.
Statistische Angaben zur Stadt Töging a. Inn
Die Stadt Töging a. Inn hat 8 Gemeindeteile (Aresing, Dorfen,
Engfurt, Feichten, Höchfelden, Hubmühl, Westerham, Wildmann)
Die Gemarkungsfläche von Töging a. Inn beträgt
insgesamt rd. 13,65 qkm.
Am 31.12.2021 lebten in Töging 9.407 Einwohner.
4. Zustandekommen der Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2022 wurde vom Hauptausschuss am 03.02.2022 vorberaten und mit 9 gegen 1
Stimmen dem Stadtrat weitergeleitet.
In der Sitzung am 17.02.2022 hat der
Stadtrat der Stadt Töging a. Inn die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2022 mit 18 gegen 3 Stimmen beschlossen.
Die Vorlage an das Landratsamt Altötting als
Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 21.02.2022.
Der Haushalt wurde mit Schreiben vom
23.02.2022, Az. 31-941.1 rechtsaufsichtlich genehmigt. Genehmigungspflichtiger
Bestandteil ist gem. Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO (Kreditaufnahmen) für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Gesamtbetrag von 5.175.000
Euro.
Die Haushaltssatzung wurde mit Datum vom
04.03.2022 ausgefertigt und am 09.03.2022 bis 25.03.2022 öffentlich an allen
Gemeindetafeln bekannt gemacht und öffentlich ausgelegt.
Von der Möglichkeit, Einsicht zu nehmen oder
Einwendungen zu erheben, wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Haushaltssatzung wurde somit am
16.03.2022 rechtswirksam.
Eine Nachtragshaushaltssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan wurde im Haushaltsjahr 2022 nicht erlassen.
5. Ergebnis der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung 2022 der Stadt Töging a.
Inn mit den dazugehörenden Anlagen, ausgenommen der Rechenschaftsbericht, war
am 05.04.2023 innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Monaten nach Abschluss des
Haushaltsjahres 30.04.2023 aufgestellt.
|
Verw.-HH |
Verm.-HH |
Gesamt-HH |
Einnahmen: |
EUR |
EUR |
EUR |
Solleinnahmen |
21.476.338,06 |
5.434.779,12 |
26.911.117,18 |
+ neue
Haushaltseinnahmereste (HER) |
--- |
--- |
--- |
- Abgang alter
HER |
--- |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
- Abgang alter
Kasseneinnahmereste |
4.358,05 |
--- |
4.358,05 |
= Summe
bereinigte Solleinnahmen |
21.471.980,01 |
4.434.779,12 |
25.906.759,13 |
Ausgaben: |
|
|
|
Sollausgaben |
21.471.980,01 |
6.622.536,13 |
28.094.516,14 |
+ neue
Haushaltsausgabereste (HAR) |
--- |
. |
. |
- Abgang alte
Haushaltsausgabereste |
--- |
2.187.757,01 |
2.187.757,01 |
- Abgang
Kassenausgabereste aus Vj. |
--- |
--- |
--- |
= Summe
bereinigte Sollausgaben |
21.471.980,01 |
4.434.779,12 |
25.906.759,13 |
Im Jahresabschluss sind folgende Zuführungen
bzw. Entnahmen enthalten:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt:
2.835.718,86 EUR
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des VmHH: 0,00 EUR
5.1 Bewertung des
Ergebnisses
Auch
im Jahr 2022 waren eine Vielzahl von Investitionen geplant, weshalb der
Vermögenshaushalt in der Planung ein Volumen von 11.122.700 € erreichte. Für
die Finanzierung dieser Maßnahmen waren Kreditaufnahmen in Höhe von 5.175.000 €
geplant. Zudem bestanden noch Kreditermächtigungen von 1.750.000 € aus dem
Vorjahr. Insgesamt wurden bis zum Jahresende lediglich 4.049.985 € im VMHH des Jahres 2022
verausgabt. Auf HARs entfielen nochmal 1.456.563 €.
Die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2021 wurde vollständig ausgeschöpft.
Weitere Kreditaufnahmen waren nicht notwendig. Das gute
Rechnungsergebnis hat es ermöglicht, keine Mittel der geplanten
Rücklagenentnahme in Höhe von 2.293.700 € in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund der geringen Umsetzung geplanter
Maßnahmen, wird auf die Bildung von Haushaltsresten weitgehend verzichtet.
Notwendige Mittel werden im Haushalt 2023 neu angesetzt. Dies gilt sowohl für
Einnahmen als auch für Ausgaben.
Die Einnahmen
und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beliefen sich zum Zeitpunkt der
Planaufstellung auf 19,639 Mio. €. Besonders die Mehreinnahmen der
Gewerbesteuern ermöglichen eine Zuführung an den VMHH in Höhe von 2,826 Mio. €,
welche das dort bestehende Minus von 263.167 € ausgleichen kann.
5.2 Entwicklung der
Steuereinnahmen und allg. Zuweisungen sowie der Umlagen
Einnahmen |
2022 € |
2021 € |
2020 € |
2019 € |
Grundsteuer A |
15.115,59 |
15.177,56 |
15.210,02 |
15.547,11 |
Grundsteuer B |
943.084,84 |
928.953,99 |
924.496,15 |
925.433,02 |
Gewerbesteuer |
5.638.600,95 |
5.195.752,68 |
2.843.227,19 |
4.399.393,58 |
Gewerbesteuerkompensation |
188.294,00 |
0,00 |
2.798.258,00 |
0,00 |
Lohn-u. Einkommensteuer |
5.441.240,00 |
5.317.520,00 |
4.922.325,00 |
5.157.362,00 |
Anteil an der Umsatzsteuer |
577.270,00 |
637.301,00 |
621.735,00 |
568.965,00 |
Hundesteuer |
25.375,00 |
25.016,67 |
14.925,00 |
14.880,00 |
Schlüsselzuweisung |
985.668,00 |
1.756.948,00 |
998.644,00 |
722.388,00 |
Allg. Finanzzuweisungen |
170.366,58 |
170.863,92 |
171.140,22 |
171.103,38 |
Familienleistungsausgleich |
450.596,00 |
362.608,00 |
360.240,00 |
369.499,00 |
Anteil Grunderwerbsteuer |
208.754,97 |
311.077,91 |
158.453,00 |
274.666,08 |
Verwarnungsgelder |
38.265,00 |
36.320,00 |
33.910,00 |
30.815,00 |
Summen |
14.682.630,93 |
14.757.539,73 |
13.862.563,58 |
12.650.052,17 |
Veränderung zum Vorjahr |
-0,51 % |
+ 6,46 % |
+ 9,59 % |
-18,43
% |
Die
Steuereinnahmen und Zuweisungen sind im Jahr 2022 auf einem historisch hohen
Niveau. Sowohl die Grundsteuereinnahmen
können mit 943.084,84 € einen Rekordwert verzeichnen. Das Rechnungsergebnis der
Gewerbesteuer beläuft sich auf rund
5,63 Mio. € und gehört somit auch zu einen der besten Ergebnisse. Für die
Festlegung des Ansatzes wird immer die Jahressollstellung zu Beginn des Jahres
herangezogen. Diese lag bei 3,8 Mio. € und konnte deutlich überschritten
werden. Auch der Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer liegt mit 5,4 Mio. €
deutlich über dem Durchschnitt der letzten Jahre. Die Abrechnung für das Jahr
2022 wird erst im Januar des Folgejahres ausbezahlt, weshalb diese das neue
Haushaltsjahr betreffen wird. Im Jahr 2022 wurde somit die Abrechnung für 2021
verbucht. Hieraus konnten nochmal 31.790 € vereinnahmt werden.
Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
erzielte ein Plus von 32.070 € (Ansatz 545.200 €). Die Einkommensteuerersatzleistung überstieg den Ansatz von 418.050 € um
32.546 €. Eine Verbuchung der Abrechnungen erfolgt auch hier erst im Jahr 2023.
Aufgrund des
hohen Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer
im Jahr 2021 wurde für 2022 mit Einnahmen in Höhe von 250.000 € gerechnet.
Erreicht werden konnte dieser Ansatz mit einem Gesamtaufkommen von 208.754,97 €
nicht.
Ausgaben |
2022 € |
2021 € |
2020 € |
2019 € |
||
Kreisumlage |
6.071.976,50 |
5.203.447,08 |
5.478.099,21 |
5.617.243,42 |
||
Gewerbesteuerumlage |
441.109,00 |
571.071,00 |
436.391,00 |
763.815,00 |
||
Summen |
6.513.085,50 |
5.774.518,08 |
5.914.490,21 |
6.381.058,42 |
||
Veränderung zum Vorjahr |
+12,79 % |
-2,37 % |
-7,31 % |
+5,69 % |
||
Auf der Ausgabenseite
bleibt vor allem die Gewerbesteuerumlage
zu erwähnen. Der Ansatz wird immer entsprechend zum Gewerbesteueransatz
gebildet. Da sich das Ergebnis der Einnahmen deutlich verbessert hat, sind auch
die Ausgaben anteilig angestiegen. So mussten insgesamt 441.109 €
Gewerbesteuerumlage abgeführt werden. Gerechnet wurde lediglich mit 403.000 €.
|
2022 € |
2021 € |
2020 € |
2019 € |
||
Saldo zum Verbleib in € |
8.169.545,43 |
8.983.021,65 |
7.948.073,37 |
6.268.993,75 |
||
Saldo zum Verbleib in % |
55,64 % |
60,87 % |
57,33 % |
49,56 % |
||
Veränderung zum Vorjahr |
-9,06
% |
+13,02 % |
+26,78 % |
-33,81
% |
||
5.3 Gegenüberstellung
Ansatz/Ergebnis und Erläuterung von erheblichen Abweichungen
|
Ansatz 2022 |
Rechnungsergebnis
2022 |
Abweichung |
|
|
absolut |
v.H. |
||
Verwaltungs-HH |
19.639.800 € |
21.471.980,01 € |
+ 1.832.180,01 € |
+9,33 % |
Vermögens-HH |
11.122.700 € |
4.434.779,12 € |
-
6.687.920,88 € |
-60,13
% |
Gesamt-Haushalt |
30.762.500 € |
25.906.759,13 € |
-
4.855.740,87 € |
-15,78
% |
5.3.1 Verwaltungshaushalt
– Einnahmen und Ausgaben
Kindergärten
Der Aufwand für
die Kindergärten im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und
betreuungsgesetzes (BayKiBiG) nahmen im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr
wieder etwas ab.
Lediglich die
Ausgaben für den Kindergarten Löwenzahn haben sich deutlich erhöht. Geschätzt
wurde mit Ausgaben von 660.000 €, das Ergebnis beläuft sich jedoch auf
818.380,39 €. Grund hierfür ist die Endabrechnung 2021. Diese verursachten
Kosten von 109.090 €. Allerdings konnten auch Mehreinnahmen in gleicher Höhe
verzeichnet werden.
Insgesamt wurde
auf der Einnahmeseite mit Zuweisungen in Höhe von 1,310 Mio. € gerechnet, das
Ergebnis belief sich sodann auf Einnahmen über 1,515 Mio. €.
Entsprechend
erwartete man auf der der Ausgabeseite Zahlungsverpflichtungen von 2,235 Mio.
€, beansprucht wurden die Haushaltsstellen mit 2,481 Mio. €. Die Mehrausgaben
sind somit weitestgehend durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt. Im Ergebnis
verbleibt ein ungedeckter Mehraufwand von 43.000 € über alle Kindergärten
hinweg.
BayKiBiG – Ausgaben
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
St. Johann Baptist |
643.643 € |
730.613 € |
669.341 € |
690.000 € |
St. Josef |
595.928 € |
722.715 € |
704.289 € |
700.000 € |
Löwenzahn |
657.419 € |
606.452 € |
818.380 € |
715.000 € |
auswärtige |
239.363 € |
244.095 € |
254.207 € |
270.000 € |
NaturKiGa |
|
|
0 € |
70.000 € |
Summe |
2.136.353 € |
2.303.875 € |
2.446.217 € |
2.445.000 € |
BayKiBiG - Einnahmen
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
St. Johann Baptist |
406.820 € |
467.735 € |
409.345 € |
400.000 € |
St. Josef |
377.976 € |
457.762 € |
421.677 € |
409.000 € |
Löwenzahn |
412.479 € |
389.105 € |
499.809 € |
400.000 € |
auswärtige |
143.440 € |
143.222 € |
149.370 € |
150.000 € |
NaturKiGa |
|
|
|
30.000 € |
Summe |
1.340.715 € |
1.457.824 € |
1.480.201 € |
1.389.000 € |
Es kam im Jahr 2022 zu keiner Defizitübernahme. Die Ansätze in Höhe von
122.000 € mussten somit nicht in Anspruch genommen werden.
Verwaltungsgebühren
Die Verwaltungsgebühren im Bereich des Standesamts steigen seit einigen Jahren. Auch 2022 konnte ein Plus
von 8.342,51 € erzielt werden. Der Ansatz von 14.500 € wurde somit deutlich
überschritten. Auch das Einwohnermeldeamt
hat Mehreinnahmen erzielt. Das Rechnungsergebnis beläuft sich auf 81.575,89 €
und liegt somit 16.575,89 € über dem Ansatz.
Wahlen
Eine
erwartete Wahlkostenerstattung wurde noch in 2023 ausbezahlt. Die Abrechnung
beläuft sich auf 7.017,32 €.
Feuerwehr (ohne Lohnkosten)
Ausgabeansätze: 138.000 €; Ergebnis 129.516,80 €
=> Minderausgaben: 8.483,20 €
Die Stromkosten liegen mit 8.221,77 € deutlich unter dem Ansatz von
15.000 €. Auch bei den Gaskosten musste die Haushaltsermächtigung nicht
vollständig ausgeschöpft werden. Von den vorhandenen 23.000 € wurden lediglich
17.489,85 € benötigt.
Von den zur Verfügung gestellten Mitteln für den Gebäude- und
Grundstücksunterhalt in Höhe von 17.500 €, wurden nur 8.312,75 € benötigt. Auch
alle anderen Ausgabeansätze bewegen sich im Rahmen ihrer Ermächtigung.
Lediglich bei den Ausgaben für den verschiedenen Betriebsaufwand kam es zu
einer deutlichen Überschreitung. Angesetzt waren 3.000 €. Der Aufwand liegt bei
13.450,79 €. Dies ist vor allem in einem erhöhten Bedarf für Schaumlösch- und
Ölbindemitteln begründet, welche für Feuerwehreinsätze benötigt wurden. Dafür
konnten bei den Feuerwehreinsätzen Mehreinnahmen von 10.317,63 € erzielt
werden, wodurch die Mehrkosten ausgeglichen werden können.
Schulen (ohne
Lohnkosten)
Ausgabeansätze Regenbogenschule: 124.000 €;
Ergebnis 99.595,90 €
=> Minderausgaben: 24.404,10 €
Ausgabeansätze Comeniusschule: 282.450 €;
Ergebnis 262.847,84 €
=> Minderausgaben: 19.602,16 €
Zu einer deutlichen Überschreitung kam es bei den Ausgaben für den
Gebäude- und Grundstücksunterhalt der Regenbogenschule. Hier wurde der Ansatz
mit 15.000 € relativ knapp bemessen, da im Vorjahr der Bedarf deutlich geringer
war. Vor allem die Wartungen der elektrischen Anlagen verursachten einen
höheren Aufwand. Der Gesamtbedarf liegt mit 18.739,93 € knapp 25 % über dem
Ansatz. Auch die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren liegt deutlich über
dem geschätzten Bedarf. Bei einem Ansatz
von 3.500 € ergibt die Abrechnung eine Überschreitung um 1.344,74 €.
Der Bedarf des Gebäude- und Grundstücksunterhalts bei der Comeniusschule
wurde mit 30.000 € auch knapper bemessen, als in den Vorjahren, wodurch es in
2022 letztendlich zu einer Überschreitung um 4.982,83 € kam. Gleiches gilt für
die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren. Die Kosten belaufen sich auf
8.341,50 € und liegen somit 39,03 % über dem Ansatz von 6.000 €.
Alle anderen Überschreitungen konnten bei beiden Schulen durch
Mindereinnahmen auf anderen Haushaltsstellen ausgeglichen werden.
Vorhandene Ansätze für die Sozialarbeit an Grundschulen mussten nicht
beansprucht werden, da die Stellen nicht besetzt werden konnten. So verbleiben
bei der Regenbogenschule Mittel in Höhe von 17.600 € und bei der Comeniusschule
in Höhe von rund 21.000 €. Für die Deutschklasse an der Comeniusschule konnte
ein Erlebnispädagoge gefunden werden. Hierfür wurden in 2022 2.100 € in
Rechnung gestellt. Diese Kosten werden durch Mittel der EU im nächsten Jahr
erstattet.
Kultur, Theater und Heimatpflege
Ausgabeansätze: 92.100 €; Ergebnis 71.173,14
€
=> Minderausgaben: 20.926,86 €
Für kulturelle Veranstaltungen
in der Kantine konnten keine Einnahmen erzielt werden, da keine Veranstaltungen
stattfanden. So wurde auch die Ausgabeermächtigung von 5.500 € nicht in
Anspruch genommen. Ausgaben entstanden für eine Vernissage und den Vorverkauf
und die Werbung für das Neujahrskonzert 2023. Der Ansatz von 5.000 € wurde mit
1.441,13 € belastet.
In 2022 fanden wieder Kammerkonzerte
statt. Als Budget standen hier 10.200 € zur Verfügung. Benötigt wurden
insgesamt 7.157 €. Auf der Einnahmeseite konnten mit 2.690,86 € verbucht
werden. Auch ein Volksfest konnte
wieder abgehalten werden. Zur Verfügung standen 28.000 €, benötigt wurden 31.125,45 €.
Sonstige Veranstaltungen
Heimatpflege:
Veranstaltung/Heimatpflege |
Ansätze |
Kosten |
Stadtfest |
10.000
€ |
10.960,15
€ |
Weihnachtsbeleuchtung
|
3.500
€ |
6.040,63
€ |
Maibaum |
4.000
€ |
4.477,53
€ |
Stadtjubiläum |
15.000
€ |
2.646,44
€ |
Der Mehrbedarf für die Weihnachtsbeleuchtung
entstand durch die Mietkosten für eine Hebebühne. Da der städtische Hubsteiger
verkauft und durch eine Drehleiter ersetzt wurde, musste eine entsprechende
Hebebühne geliehen werden.
Mehrzweckhalle
Ausgabeansätze: 466.550 €; Ergebnis
106.215,63 €
=> Minderausgaben: 360.334,37 €
Die Ausgabeansätze wurden weitestgehend
deutlich unterschritten. Durch die bevorstehende Generalsanierung der Halle,
wurden Unterhaltsmaßnahmen soweit als möglich zurückgestellt. Die deutliche
Differenz zwischen den geplanten Ansätzen und dem Ergebnis ergibt sich aus der
erwarteten Umsatzsteuer, da nur die Nettokosten die Haushaltsstellen belasten.
Der Anteil der Umsatzsteuer geht immer zu Lasten einer separaten
Haushaltsstelle. Auch der Steueranteil von Vermögenshaushaltsrechnungen wird
hier im Verwaltungshaushalt verbucht. So wurde der Steueranteil für die
erwarteten Kosten der Generalsanierung hier geplant. Es ergab sich ein
Gesamtansatz von 321.250 €. Durch die Verschiebung der Sanierung wurde dieser
Ansatz nur mit 15.011,76 € belastet.
Schwimmbad
Ausgabeansätze: 431.050 €; Ergebnis
312.809,89 €
=> Minderausgaben: 118.240,11 €
Erfreulich sind die erwirtschafteten
Einnahmen der Badesaison 2022. Gerechnet wurde mit 150.000 €. Vereinnahmt
werden konnten sogar 168.752,52 €.
Deutlich über dem Ansatz liegt der Bedarf für
die Wasseraufbereitung. Angesetzt wurden 16.000 €, benötigt hingegen wurden bis
zum Jahresende 20.528,63 €. Auch die Ermächtigung für öffentliche
Bekanntmachungen in Höhe von 1.000 € konnte nicht eingehalten werden. Dies
liegt vor allem an notwendigen Stellenausschreibungen, wodurch ein Gesamtbedarf
von 2.408,06 € entstand. Um 3.235,96 € liegen die Kosten für die Fernwärme über
dem Ansatz von 20.000 €.
Straßenunterhalt
Ausgabeansätze: 304.750 €; Ergebnis
190.563,16 €
=> Minderausgaben: 114.186,84 €
Auch dieses Jahr wurden für den
Straßenunterhalt Mittel in Höhe von 150.000 € angesetzt. Ausgegeben wurden
170.658,46 €, was einer Überschreitung von 13,8 % entspricht.
Straßenreinigung
Ausgabeansätze: 52.000 €; Ergebnis 53.024,41 €
=> Mehrausgaben: 1.024,41 €
Geplant wurden Ausgaben für die
Straßenreinigung in Höhe von 40.000 €. Benötigt wurden dahingegen 45.709,14 €.
Abwasserbeseitigung
Ausgabeansätze: 1.276.450 €; Ergebnis
448.172,10 €
=> Minderausgaben: 828.277,90 €
Die Ausgaben blieben mit einer Ausnahme alle
hinter den Ansätzen zurück. Nur der Aufwand für die chemischen Zusätze
überstieg mit 56.203,88 € den Ansatz von 30.000 € deutlich. Ausgelöst wurde der
Mehrbedarf durch die Beprobung für den Unterwasserkanal. Hierfür können 12.500
€ an Einnahmen gegengerechnet werden.
Bestattungswesen
Ausgabeansätze: 138.650 €; Ergebnis 57.689,59
€
=> Minderausgaben: 80.960,41 €
Im Vergleich zum Vorjahr gehen die Einnahmen
aus den Bestattungsgebühren wieder zurück. Allerdings liegt das Ergebnis mit
125.123,94 € noch immer über dem Ansatz von 110.000 €. Die Ausgaben liegen im
Bereich ihrer Ermächtigung. Es kam lediglich zu marginalen Überschreitungen bei
den Kosten für Büromaterial und Verbrauchsmitteln.
Bauhof
Ausgabeansätze: 166.150 €; Ergebnis
104.757,31 €
=> Minderausgaben: 61.392,69 €
Für das Jahr wurde mit einer personellen
Unterstützung durch Mitarbeiter des Maschinenrings gerechnet, weshalb hierfür
75.000 € bereitgestellt wurden. Beansprucht wurden lediglich 36.306,15 €.
Wesentlich über dem Ansatz von 15.000 € liegen die Kosten für die Miete von
Maschinen und Fahrzeugen. Ausgegeben wurden bis zum Jahresende 27.685,05 €.
Wasserversorgung
Ausgabeansätze: 1.124.800 €; Ergebnis
398.706,71 €
=> Minderausgaben: 726.093,29 €
Der Unterhaltsaufwand der Anschlussleitungen
liegt 15.624,42 € über den Ansatz von 30.000 €. Ebenso verhält es sich mit dem
Unterhalt der Hauptleitungen. Die zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von
40.000 € wurden um 7.632,06 € überschritten.
Auch bei der Wasserversorgung entsteht eine
deutliche Differenz zwischen Ansatz und Ergebnis. Entstanden ist diese durch
die nichterfolgten Umsatzsteuerausgaben (vgl. hierzu die Ausführungen im Teil
Mehrzweckhalle).
Die Einnahmen aus den Wasserverbrauchsgebühren
überschreiten den Ansatz von 600.000 € um 34.469,22 €.
5.3.2 Vermögenshaushalt
– Einnahmen und Ausgaben
Rathaus
Im Rathaus waren im Jahr 2022 einige
Anschaffungen geplant. So sollte das Fraktionszimmer neu möbliert werden.
Hierfür standen 5.000 € zur Verfügung. Zudem wurde ein Archivraum mit Regalen
ausgestattet. Geschätzt wurde diese Maßnahme auf 4.000 €. Mit Gesamtkosten von
3.664,48 € bewegt sich der Aufwand im Rahmen des Ansatzes. Auf die
Neumöblierung wurde verzichtet. Stattdessen wurde der Sitzungssaal mit einer
Kaffeestation ausgestattet. Dies verursachte Kosten von insgesamt 5.381,45 €.
Für den Umbau des Einwohnermeldeamtes stand
ein HAR in Höhe von 14.000 € zur Verfügung. Dieser wurde noch mit 3.699,40 € in
Anspruch genommen.
EDV
Jedes Jahr werden turnusmäßig einige Rechner
getauscht. Im Jahr 2022 standen hierfür 20.000 € zur Verfügung. Verbraucht
wurden 4.840,92 €. Zudem wurde die Kita-Bedarfsanmeldung online ermöglicht. Für
die Bereitstellung der Formulare fielen nochmal Kosten von 5.991,08 € an. Diese
Ausgaben werden jedoch vom Freistaat übernommen. Die Anschaffung eines neuen
Routers verursachte Kosten von 4.756,35 €.
Feuerwehr
Ein Sonderförderprogramm
ermöglichte die Anschaffung von neuen Sirenen und digitalen Meldeempfängern.
Für diese Maßnahmen standen Mittel in Höhe von 75.000 € zur Verfügung, welche
durch eine Zuweisung des Freistaats unterstützt wird. Aufgrund von
Lieferengpässen konnten die Beschaffung noch nicht abgeschlossen werden. Sowohl
die Ausgaben als auch die Einnahmen entfallen somit auf das Jahr 2023.
Bereits in 2021 wurde mit der Lieferung
der Drehleiter gerechnet. Auch hier verzögerte sich die Lieferung, weshalb die
Abwicklung in 2022 erfolgte. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 757.788,06 €.
Gefördert wird die Drehleiter mit rund 236.000 €. Eine Vereinnahmung kann auch
hier erst in 2023 erfolgen.
Die bereits begonnenen Sanierungsmaßnahmen am
Feuerwehrgebäude konnten auch in 2022 nicht abgeschlossen werden. Für die
Erneuerung der Wasserleitung standen 44.385,60 € als HAR zur Verfügung.
Abgeflossen sind davon 4.461,26 €. Die Maßnahme wird in 2023 abgeschlossen.
Regenbogenschule
Im Rahmen des Digitalpakts wurden auch 2022
Investitionen in Höhe von 12.388,67 € getätigt. Für die Fertigstellung der
Sanierung des Fahrradunterstandes wurden nochmal 3.942,93 € benötigt.
Das Gebäude wurde mit einer neuen
Schließanlage versehen, welche Kosten in Höhe von 26.616,41 € verursachte.
In 2022 wurde die lange geplante Sanierung
der Außensportanlage verwirklicht. Zudem wird die Entwässerung des Gebäudes
künftig nicht mehr über den Kanal erfolgen. Eine Versickerung wird im Zuge des
Kindergartenneubaus auch für die Regenbogenschule errichtet. Für die Erneuerung
der Außensportanlage wurden 150.000 € geplant. Bis zum Jahresende belaufen sich
die Kosten auf 205.073,94 €, die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die
Entwässerungsanlage schlägt mit 113.749,70 € zu Buche. Auch diese Maßnahme wird
in 2023 fortgesetzt.
Comeniusschule
Während der Haushaltsplanung wurde
entschieden, jährlich zwei Klassenzimmer zu sanieren. Hierfür stehen pro Zimmer
15.000 € zur Verfügung. Im Laufe des Jahres entschied man sich, die Sanierung
auf drei Zimmer auszuweiten. Insgesamt wurden hierfür 46.613,87 € benötigt.
Die Zaunerneuerung an der Comeniusschule war
mit 15.000 € geschätzt. Verausgabt wurden 10.753,23 €.
Alle anderen Maßnahmen wurden
nicht begonnen oder nur in geringem Umfang umgesetzt.
Neubau 4. Kindertagesstätte
Für den Kindergartenneubau stehen
im Jahr 2022 1,5 Mio. € zur Verfügung. Darüber hinaus existiert ein HAR in Höhe
von 214.404,48 €. Der HAR wurde vollständig aufgebraucht. Der Ansatz wurde mit 1.232.029,91 bis
zum Jahresende belastet.
Für die Tiefbaumaßnahmen wurden
nochmal separat 90.000 € angesetzt. Im Bereich des Tiefbaus fielen 54.364,47 € für die Außenanlagen und
188.693,59 € für die Entwässerung an. Finanziert
wurden die Maßnahmen durch eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,25 Mio. €. Zudem
konnte eine Zuweisung des Freistaates von 200.000 € verbucht werden.
Mehrzweckhalle
Mit der Generalsanierung der Mehrzweckhalle
sollte bereits 2021 begonnen werden., weshalb ein HAR in Höhe von 551.748,48 €
gebildet wurde. Der Beginn der Maßnahme hat sich nochmal verschoben, weshalb
nur 7.518,52 € benötigt wurden.
Schwimmbad – Kiosk
Für den Kiosk musste unerwarteter Weise ein
Kühltisch ersetzt werden. Die Ersatzbeschaffung verursachte Kosten in Höhe von
2.836,33 €. Auch musste ein Türelement am Kiosk ersetzt werden. Hierfür wurde
mit Kosten von 2.000 € gerechnet. Abgeschlossen wurde die Maßnahme mit Ausgaben
in Höhe von 6.085,79 €.
Bauverwaltung
Durch vorgenommene Personalveränderungen
mussten Büroarbeitsplätze geschaffen, bzw. umgestaltet werden. Es wurde mit
Kosten in Höhe von 5.000 € gerechnet, welche tatsächlich in Höhe von 4.010,41 €
anfielen.
Die Umstellung des Geoinformationssystems auf
die Software „RIWA“ schlug mit 25.278,86 € zu Buche. Davon entfallen 12.027,33
€ auf einen HAR. Der Ansatz in Höhe von 13.000 € wurde somit nicht vollständig
aufgebraucht. Eine Fortsetzung erfolgt in 2023, da notwendige Schulungen noch
nicht stattgefunden haben.
Gemeindestraßen – Einnahmen
Es wurde mit Einnahmen aus
Erschließungsbeiträge von 56.000 € gerechnet. Vereinnahmet werden konnten
lediglich 5.000 €. Im Rahmen des Art. 13 h BayFAG wurde eine
Straßenausbaupauschale von 74.268 € gewährt. Hier konnte der Ansatz von 60.000
€ überschritten werden.
Gemeindestraßen – Straßenbaumaßnahmen
Folgende Kosten fielen für Sanierungen an:
|
Ansätze |
Kosten |
|
Maßnahme |
Haushalt |
HAR |
SOLL |
Breslauer
Str. |
60.000
€ |
|
84.887
€ |
Weichselstr.
Parkplätze/Gehweg |
25.000
€ |
|
39.755
€ |
Berliner
Str. Gehweg |
80.000
€ |
|
123.500
€ |
Höchfeldener
Str. |
500.000
€ |
|
77.105
€ |
Dorfen
Bahnübergang |
20.000
€ |
1.364
€ |
|
Lenbachstr.
Bepflanzung |
10.000
€ |
|
5.732
€ |
Höchfeldener
Str. Bahnüberführung |
163.120
€ |
53.385
€ |
|
Straßenbeleuchtung
Es werden jährlich Straßenlampen auf LED
umgerüstet. Hierfür wird regelmäßig ein Betrag von 35.000 € zur Verfügung
gestellt. Zudem war aus dem Vorjahr ein HAR in Höhe von 32.737,09 € vorhanden,
welcher vollständig aufgebraucht wurde. Die Ausgaben belaufen sich darüber
hinaus auf 52.359,01 €.
Straßenreinigung – Kehrmaschine
Im Herbst 2022 stellt sich
heraus, dass die Kehrmaschine ersetzt werden muss. Für die Beschaffung
entstanden Kosten in Höhe von 110.156,24 €. Hierfür wurden bei der
Aufstellung des Haushaltes keine Mittel vorgesehen. Allerdings waren für
Ersatzbeschaffungen des allgemeinen Fuhrparks 99.000 € geplant. Da die
Fahrzeuge nicht geliefert werden konnten und somit auch eine Bezahlung erst im
Laufe des Jahres 2023 erfolgen wird, wurden die Mittel für die Beschaffung der
Kehrmaschine verwendet.
Abwasserbeseitigung – Herstellungsbeiträge
Herstellungsbeiträge konnten in 2022 in Höhe
von 33.176,01 € vereinnahmt werden, wodurch der Ansatz von 20.000 € deutlich
überschritten werden konnte.
Abwasserbeseitigung – Klimaanlagen
Für die Ersatzbeschaffung der Klimaanlagen
waren 25.000 € vorgesehen, welche mit 16.074,66 € in Anspruch genommen wurden.
Abwasserbeseitigung – Sanierung Klärbecken
Die Sanierung der Klärbecken schlug mit
127.158,17 € zu Buche. Ein Ansatz war in Höhe von 20.000 € vorhanden, welcher
nicht benötigt wurde. Die Kosten gingen vollständig zu Lasten eines HARs in
Höhe von 170.000 €.
Abwasserbeseitigung – BHKW
Die Ertüchtigung des BHKWs ist bereits seit
einiger Zeit in der Planung. Hierfür standen in 2022 HAR von insgesamt
393.842,88 € zur Verfügung. Verausgabt wurden 51.606,62 €. Diese Kosten
entstanden vor allem für die Ertüchtigung der maschinellen Schlammentwässerung.
Kanalbau – Gabriele-Münter-Str.
Für die Erschließung der Gabriele-Münter-Str.
wurden 45.269,14 € zur Zahlung fällig. Haushaltsmittel standen hierfür nicht
zur Verfügung.
Abwasserbeseitigung – Kanalschachtsanierung
Es wurden 10.000 € für die Sanierungen in den
Haushalt eingestellt. Hierauf entfielen Kosten in Höhe von 8.166,97 €. Aus dem
Vorjahr war zudem ein HAR in Höhe von 20.000 € verfügbar, welcher nicht in
Anspruch genommen wurde.
Friedhof – bewegliche Sachen
In 2022 wurden Schubkarren für 2.238,84 €
ersatzbeschafft. Mittel standen insgesamt in Höhe von 6.050 € zur Verfügung.
Friedhof – Zaunerneuerung
Die notwendige Erneuerung des Zauns
verursachte Kosten von 2.188,84 €. Der Ansatz von 6.000 € musste somit nicht
vollständig in Anspruch genommen werden.
Friedhof – Ersatz Bäume
Im Friedhof wurde die Birkenallee gefällt.
Die Bäume wurden durch Neubepflanzungen ersetzt. Hierfür wurde mit Kosten von
18.000 € gerechnet. Verausgabt wurden lediglich 11.013,16 €
Fuhrpark – Auto Bauhofleiter
Das Auto für den Bauhofleiter schlug mit
14.839,61 € zu Buche und bewegte sich somit im Rahmen der Ermächtigung von
15.000 €.
Bauhof – Geräte
|
Ansätze |
Kosten |
||
Maßnahme |
Haushalt |
HAR |
HAR |
SOLL |
Gabelstaplerverlängerung
|
1.000
€ |
|
|
0
€ |
Reifenmontage-/Radauswuchtmaschine |
6.250
€ |
|
|
5.884
€ |
Mulde
LKW |
6.000
€ |
|
|
0
€ |
Handkreissäge |
1.500
€ |
|
|
1.485
€ |
Bodenumkehrfräse |
5.000
€ |
|
|
4.656
€ |
Putzfräse |
2.000
€ |
|
|
2.096
€ |
Hebebühne |
1.414,53 |
|
0
€ |
|
Stihl
Akku |
0
€ |
|
|
1.546
€ |
Transportkarre |
0
€ |
|
|
1.187
€ |
Langhalsschleifer |
0
€ |
|
|
1.286
€ |
Bauhof – Gebäude
Für die Dachsanierung einer Halle am Bauhof
stehen 10.000 € zur Verfügung. Die Sanierungsarbeiten verursachten Kosten in
Höhe von 14.276,20 €.
Breitbandausbau
Es fielen lediglich Kosten für die Beratung
an. Hier wurden 5.920,25 € verausgabt, welche zu Lasten eines HAR (16.497,45 €)
ging.
Wasserversorgung – Einnahmen
Zu Zeiten der Haushaltsplanaufstellung wurde
mit Einnahmen aus Herstellungsbeiträgen von 10.000 € gerechnet. Die
tatsächlichen Einnahmen beliefen sich auf 140.783,60 €.
Wasserversorgung – Tiefenwasser
Für die Wasserversorgung standen diverse
Ansätze zur Verfügung. Ausgaben fielen lediglich für die Brunnenbohrung und die
Förderleitung an. Alle anderen Maßnahmen, wie die Aufbereitungsanlage
verursachten in 2022 keine Kosten. In 2022 rechnete man mit Kosten für die
Brunnenbohrung in Höhe von 690.000 €. Verausgabt wurden hierfür 166.537 €.
Zudem wurde mit Kosten für die Förderleitung
in Höhe von 1,0 Mio. gerechnet. Zusätzlich war ein HAR in Höhe von 563.720,49 €
vorhanden. Es fielen Kosten von insgesamt 195.522,40 €.
Wasserversorgung – Gabriele-Münter-Str.
Für die Erschließung der Gabriele-Münter-Str.
wurden 41.993,94 € zur Zahlung fällig. Haushaltsmittel standen hierfür nicht
zur Verfügung.
Wasserversorgung – Wasserschieber Breslauer Str.
Die Erneuerung des Wasserschiebers wurde mit
20.000 € berechnet. Bis zum Jahresende wurden 1.695,97 € verausgabt.
Wasserversorgung – Bahnübergang Dorfen
Geplant wurde diese Maßnahme bereits 2021,
weshalb noch ein HAR in Höhe von 62.759,09 € existiert. Kosten fielen in 2022
in Höhe von 52.793,12 € an.
Forstwirtschaft – Rückewagen
Der Forstbetrieb wurde mit einem Rückewagen
für 41.704,20 € ausgestattet. Vorhandene Mittel von 50.000 € mussten somit
nicht voll ausgeschöpft werden.
Beethovenheim – Sanierung Türe und WC
Für die Sanierungsarbeiten war ein HAR in
Höhe von 6.000 € vorhanden, welcher auch vollständig aufgebraucht wurde.
Zusätzlich wurden 2.000 € in 2022 bereitgestellt. Hiervon flossen noch 241,09 €
ab.
Unbebaute Grundstücke - Verlegung Kabelleitung
Steinstr./Ulrich-v.-Hutten-Str.
Die Verlegung wurde nicht geplant und
verursachte zusätzlich Kosten in Höhe von 13.159,01 €.
6. Übersicht über die gebildeten Haushaltsreste
Aufgrund der geringen Umsetzung geplanter
Maßnahmen, wird auf die Bildung von Haushaltsresten verzichtet. Notwendige
Mittel werden im Haushalt 2023 neu angesetzt. Dies gilt sowohl für Einnahmen
als auch für Ausgaben. Alte Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von
2.187.757,01 € wurden ebenso in Abgang gestellt wie Haushaltseinnahmereste in
Höhe von 1.000.000,00 €.
7. Ergebnis der eingerichteten Deckungs- und Zweckbindungsringe
Zur leichteren
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Verwaltungshaushalt sind im
Haushaltsplan verschiedene sachlich oder nach Geschäftsbereichen
zusammengehörende Haushaltsstellen technisch verbunden. Soweit nur
Ausgabehaushaltsstellen verknüpft wurden handelt es sich um Deckungsringe (d.
h. gegenseitiger Ausgleich untereinander möglich). Soweit auch
Einnahmehaushaltsstellen in den Deckungsring integriert wurden handelt es sich
um sog. Zweckbindungsringe (d. h. Ausgabehaushaltsstellen sind gegenseitig
deckungsfähig, Mehreinnahmen über den Ansatz hinaus können für Mehrausgaben
verwendet werden).
Das Ergebnis der
einem Deckungs- oder Zweckbindungsring angehörigen Haushaltsstelle ist in den
Ausführungen zu Nr. 5.3 bereits enthalten (dort spielt die Zugehörigkeit zu
einer Einnahme oder Ausgabengruppe – Gruppierung – eine Rolle). Hier wird das
Ergebnis unter dem Blickwinkel der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel von
einer Organisationseinheit betrachtet.
7.1 Deckungsringe
DR-Nr. |
Bezeichnung |
Ansatz im DR in € |
Ergebnis im DR in € |
Abweichung |
Erläuterungen |
|
|
absolut € |
v.H. |
||||
40 |
Personalkosten |
4.250.000 |
4.118.624 |
-131.376 |
-3,1% |
|
632 |
EDV-Kosten an
Dritte |
105.000 |
110.221 |
5.221 |
5,0% |
|
5550 |
KFZ-Steuer |
6.000 |
4.346 |
-1.654 |
-27,6% |
Ansätze zu hoch |
5560 |
KFZ-Versicherung |
17.000 |
16.343 |
-657 |
-3,9% |
|
6521 |
Telefon,
Handy, Internet |
24.000 |
23.152 |
-848 |
-3,5% |
|
6525 |
Porto,
Rundfunkgebühren |
22.450 |
17.079 |
-5.371 |
-23,9% |
Einsparungen in allen Bereichen |
|
|
|
|
|
|
|
7.2 Zweckbindungsringe
Im Jahr 2022 wurden keine
Zweckbindungsringe eingerichtet!
8. Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben
Die über- bzw.
außerplanmäßigen Ausgaben sind im AKDB-Teil ab Seite 245 bis 279 dargestellt.
Die Deckung war in allen Fällen gewährleistet.
Nennenswerte
Überschreitungen (ab 25 %) im VWHH:
Bezeichnung |
Ansatz |
Tatsächliche Ausgabe |
Überschreitung |
Dienstwagen Bürgermeister
- Unterhalt |
2.000 € |
4.371 € |
118.56 % |
Öffentlichkeitsarbeit -
Anzeigen |
3.000 € |
5.049 € |
68.29 % |
Betriebsaufwand-Gemeindeorgane |
100 € |
159 € |
58,63 % |
Öffentliche
Bekanntmachungen |
6.000 € |
12.541 € |
109,01 % |
Bürobedarf -
Hauptverwaltung |
200 € |
267 € |
33,40 % |
Säumniszuschläge |
50 € |
889 € |
1.677,56 % |
Bürobedarf – Verwaltung
allg. |
3.000 € |
4.099 € |
36,64 % |
Traueranzeigen |
1.200 € |
1.703 € |
41,91 % |
Reinigungskosten –
Verwaltung allg. |
1.500 € |
1.879 € |
25,28 % |
Blumenschmuck – Rathaus |
600 € |
835 € |
39,13 % |
Fortbildung –
Personalvertretung |
500 € |
945 € |
88,98 % |
Fachliteratur - EWO |
2.200 € |
3.274 € |
48,80 % |
Feuerwehr - Versch.
Betriebsaufwand |
3.000 € |
13.451 € |
348,36 % |
Feuerwehr – Haltung von
Fahrzeugen |
25.000 € |
34.796 € |
39,18 % |
Regenbogenschule –
Schulausstattung |
2.400 € |
4.185 € |
74,38 % |
Regenbogenschule –
Wasserversorgung |
3.500 € |
4.845 € |
38,42 % |
Regenbogenschule –
Betriebsaufwand |
2.000 € |
3.179 € |
58,96 % |
Regenbogenschule –
Bürobedarf |
2.800 € |
3.534 € |
26,22 % |
Regenbogenschule –
Haltung v. Fahrzeugen |
1.000 € |
1.394 € |
39,37 % |
Comeniusschule –
Gastschulbeitrag |
7.500 € |
10.325 € |
37,67 % |
Comeniusschule -
Wasserversorgung |
6.000 € |
8.342 € |
39,03 % |
Comeniusschule – Haltung
v. Fahrzeugen |
1.000 € |
1.394 € |
39,37 % |
Comeniusschule –
Haushaltsgeräte Küche |
100 € |
301 € |
200,92 % |
Mittagsbetreuung
Comeniusschule Defizit BRK |
16.000 € |
27.002 € |
68,76 % |
Ganztagesbetreuung
Comeniusschule Mitfinanzierung |
45.000 € |
64.856 € |
44,12 % |
Weihnachtsbeleuchtung |
3.500 € |
6.041 € |
72,59 % |
Spielstube |
1.000 € |
4.512 € |
351,23 % |
Naturkindergarten – Miete |
6.000 € |
10.000 € |
66,67 % |
Mehrzweckhalle –
Kapitalertragssteuer |
7.950 € |
13.188 € |
65,88 % |
Mehrzweckhalle –
Umsatzsteuer |
600 € |
2.687 € |
347,81 % |
Kegelstüberl –
Umsatzsteuer |
1.600 € |
2.002 € |
25,14 % |
Schwimmbad – Unterhalt
bew. Vermögen |
13.000 € |
16.402 € |
26,17 % |
Schwimmbad -
Arbeitskleidung |
1.500 € |
2.337 € |
55,83 % |
Schwimmbad - öff.
Bekanntmachungen |
1.000 € |
2.408 € |
140,81 % |
Schwimmbad –
Eintrittskarten |
2.000 € |
2.533 € |
26,65 % |
Schwimmbad - Kapitalertragssteuer |
8.500 € |
13.760 € |
61,88 % |
Schwimmbad –
Wasseraufbereitung |
16.000 € |
20.529 € |
28,30 % |
Bauverwaltung –
Bürobedarf |
550 € |
1.043 € |
89,71 % |
Städtebauliche Planung -
Anwaltskosten |
500 € |
2.424 € |
384,88 % |
Gemeindestraßen –
Unterhalt Verk. Anlagen |
10.000 € |
13.899 € |
38,99 % |
Straßenreinigung - Geräte |
2.000 € |
2.560 € |
28,02 % |
Gewässerunterhalt |
500 € |
734 € |
46,82 % |
Kläranlage – chemische
Zusätze |
30.000 € |
56.204 € |
87,35 % |
Kläranlage -
Gebäudeunterhalt |
8.000 € |
11.443 € |
43,04 % |
Friedhof - Verbrauchsmittel |
300 € |
631 € |
110,40 % |
Friedhof – Bürobedarf |
100 € |
311 € |
211,35 % |
Rettungszentrale -
Dienst-/Schutzkleidung |
100 € |
138 € |
37,81 % |
Fuhrpark - Kraftstoff |
25.000 € |
42.034 € |
68,13 % |
Bauhof - Reinigung |
600 € |
1.063 € |
77,18 % |
Bauhof – Miete für Maschinen |
15.000 € |
27.685 € |
84,57 % |
Elektrizitätsversorgung-Umsatzsteuer |
2.700 € |
4.018 € |
48,81 % |
Wasserwerk -
Grundstücksunterhalt |
3.500 € |
7.106 € |
103,03 % |
Wasserwerk -
Anschlussleitungen |
30.000 € |
45.624 € |
52,08 % |
Wasserwerk – Geräte |
5.000 € |
6.759 € |
35,18 % |
Wasserwerk –
Verbrauchsmittel |
1.000 € |
2.699 € |
169,89 % |
Wasserwerk – Umsatzsteuer |
43.400 € |
56.069 € |
29,19 % |
Forstwirtschaft – Geräte |
1.000 € |
3.635 € |
263,47 % |
Forstwirtschaft –
Fortbildung |
200 € |
1.897 € |
848,50 % |
Mietwohnung Beethovenheim
- Versicherung |
2.500 € |
3.347 € |
33,87 % |
Unbebauter Grundbesitz -
Bewirtschaftungskosten |
1.800 € |
3.255 € |
80,83 % |
9. Freiwillige Leistungen der Stadt an Vereine, Organisationen
Im Jahr 2022 hat
die Stadt Töging für Ihre Vereine und Organisationen 31.446,57 € an Zuschüssen
und unentgeltlichen Leistungen erbracht. Des Weiteren wurden 16.987,35 € an
Jugendzuschüssen ausbezahlt. Für die Sportvereine der Stadt wurden zudem noch
60.906,95 € an Zuschüssen gewährt. Somit hat die Stadt Töging für das Jahr 2022
insgesamt 109.340,87 € an freiwilligen Leistungen an die Vereine und
Organisationen erbracht.
10. Kostendeckungsgrad von städtischen Einrichtungen
Einrichtung |
Einnahmen T€ |
Ausgaben T€ |
Zuschussbedarf T€ |
Kostendeckungs- grad (%) |
Bücherei |
2 |
90 |
88 |
2,70 |
Freibad |
290 |
663 |
373 |
43,69 |
Wasserversorgung |
806 |
954 |
149 |
84,40 |
Abwasserbeseitigung |
1.538 |
1.348 |
-190 |
114,13 |
Friedhof |
126 |
248 |
122 |
50,70 |
Bauhof |
421 |
539 |
118 |
78,07 |
Fuhrpark |
98 |
74 |
-24 |
131,72 |
11.
Kassenlage
Die Stadtkasse
war zu jeder Zeit in der Lage, Auszahlungen vorzunehmen. Kassenkredite wurden
nicht aufgenommen.
12. Entwicklung der Steuer- und Umlagekraft
Aus den Steuereinnahmen
(Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer, Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile)
berechnet sich die Steuer- und Umlagekraft der Städte und Gemeinden. Die
Umlagekraft ist Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage. Basis sind die
Ergebnisse von vor 2 Jahren (für das Jahr 2022 also die Ergebnisse des Jahres
2020).
Die
Steuerkraftsumme der Stadt Töging a. Inn (§ 18 Abs. 1 Satz 1 FAGDV) lag mit
12.143.953 € um 2.137.324 € höher als im Jahr zuvor. Gerechnet auf die
Einwohnerzahl lag Töging a. Inn mit 1.153,69 € je Einwohner unter dem
Landesdurchschnitt von 1.276,35 € größenmäßig vergleichbarer Kommunen in
Bayern.
Aufgrund der gegenüber dem
Landesdurchschnitt niedrigeren Steuerkraft hat die Stadt Töging a. Inn im Jahr
2022 eine Schlüsselzuweisung erhalten.
13. Schuldenstand
Nachdem im
Vorjahr keine neuen Kredite aufgenommen werden mussten, ist der Schuldenstand
zum 31.12.2021 auf 4.962.323,07 € gesunken (entspricht 613 EUR/Einwohner). Für
das Haushaltsjahr 2020 war eine Kreditaufnahme in Höhe von 5.175.000 €
eingeplant sowie eine Kreditermächtigung von 1.750.000 € vorhanden. Von dieser
Kreditermächtigung aus dem Vorjahr wurde aufgrund der Entwicklung des Haushalts
Ende Dezember 2022 Gebrauch gemacht. Der Schuldenstand stieg damit bis zum
Jahresende 2022 auf 6.011.915,91 € (Tilgungen bereits eingerechnet). Damit
entfallen auf jeden Töginger ca. 639 €.
Stand am |
Schulden pro
Einwohner |
Rechnungsergebnis |
Veränderung
gegenüber dem Vorjahr |
||||
Stadt Töging |
Landesdurchschnitt |
||||||
|
Euro je Einwohner |
Euro |
Euro |
% |
|||
31.12.2013 |
1.033 |
768 |
9.469.727,21 |
-530.578,45 |
- 5,31 |
||
31.12.2014 |
1.075 |
770 |
8.655.134,13 |
-814.593,08 |
- 8,60 |
||
31.12.2015 |
953 |
765 |
8.238.524,72 |
-416.609,41 |
- 4,81 |
||
31.12.2016 |
801 |
735 |
7.362.501,47 |
-876.023,25 |
-10,63 |
||
31.12.2017 |
792 |
731 |
6.492.403,65 |
-870.097,82 |
-11,82 |
||
31.12.2018 |
699 |
695 |
5.256.559,44 |
-1.235.844,21 |
- 19,04 |
||
31.12.2019 |
568 |
663 |
5.053.389,54 |
-203.169,90 |
- 3,87 |
||
31.12.2020 |
547 |
671 |
5.657.906,53 |
604.516,99 |
11,96 |
||
31.12.2021 |
613 |
689 |
4.962.323,07 |
-695.583,46 |
- 12,29 |
||
31.12.2022 |
639 |
947 |
6.011.915,91 |
1.049.592,84 |
20,15 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
(siehe auch Anlage Übersicht über die
Schulden))
14. Entwicklung der Rücklage
Die allgemeine Rücklage ist
quasi das “Sparbuch“ einer Kommune und dient in der Regel zur Gegenfinanzierung
von Investitionen, soweit erforderlich. Der Rücklagenstand zum 31.12.2021 betrug
über 9,2 Mio. EUR. In der Planung für das Jahr 2022 war eine Rücklagenentnahme
in Höhe von über 2,29 Mio. EUR eingeplant. Aufgrund der Absetzung von alten
Haushaltsresten und der nicht Bildung von neuen konnte eine im Jahr 2022 eine
Zuführung von ca. 2,5 Mio. EUR generiert werden. Der Rücklagenstand steigt
damit zum 31.12.2022 auf ca. 11,8 Mio. EUR.
(siehe auch – Anlage
Rücklagenübersicht)
14.1 Allgemeine Rücklage
Die allgemeine
Rücklage am 01.01.2022 |
9.274.812,90 € |
|||
|
|
|||
a) Zugänge |
2.562.045,80 € |
|||
b) Abgänge |
0,00 € |
|||
c) Allgemeine
Rücklage am 31.12.2022 |
11.836.858,70 € |
|||
d)
Entwicklung der allgemeinen Rücklage 2018 – 2022 |
|
|||
|
Stand
zum 31.12.2018 |
8.094.157,57 € |
|
|
|
Stand
zum 31.12.2019 |
7.205.621,45 € |
|
|
|
Stand
zum 31.12.2020 |
8.387.040,42 € |
|
|
|
Stand
zum 31.12.2021 |
9.274.812,90 € |
|
|
|
Stand
zum 31.12.2022 |
11.836.858,70 € |
|
|
e) Die Mindestrücklage nach § 20 Abs. 2 KommHV (nach Ansätzen) in Höhe
von rd. 182 T€ war vorhanden.
14.2 Sonderrücklage
Die Stadt Töging hat keine
Sonderrücklage!
Töging a. Inn, 20.04.2023
STADT TÖGING a. INN Kenntnis
genommen:
Friedlmeier Dr.
Windhorst
Stadtkämmerer Erster
Bürgermeister
Anlagen:
- Vermögensübersicht § 81 Abs. 1 KommHV
-
Übersicht über die Schulden § 81 Abs. 2 KommHV
-
Übersicht über die Rücklagen § 81 Abs. 2 KommHV
-
Jahresrechnung 2022 AKDB-Teil
Die Vorlage der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 2
Gemeindeordnung dient dem Stadtrat zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2022 wird im Rahmen der örtlichen
Rechnungsprüfung vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem
Stadtrat zur Feststellung und Entlastung vorgelegt.