Beschluss: Beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Rechtsaufsicht verlangt seit dem Haushaltsjahr 2021 die Vorlage der Spendenliste und eines entsprechenden Genehmigungsbeschlusses zur Entgegennahme und Verwendung der Spenden an die Stadt Töging a. Inn.

 

Die Aufstellung enthält sämtliche Geldspenden welche im Jahr 2022 bei der Stadt Töging a. Inn eingingen. Darüberhinausgehende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen sind der Kämmerei nicht bekannt.

 

Die Aufstellung und die Entscheidung des Hauptausschusses werden dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses beschließen einstiimmig, die im Jahr 2022 an die Stadt Töging ergangenen Spenden und Zuwendungen nachträglich zu genehmigen.