Die Rechtsaufsicht
verlangt seit dem Haushaltsjahr 2021 die Vorlage der Spendenliste und eines
entsprechenden Genehmigungsbeschlusses zur Entgegennahme und Verwendung der
Spenden an die Stadt Töging a. Inn.
Die Aufstellung
enthält sämtliche Geldspenden welche im Jahr 2022 bei der Stadt Töging a. Inn
eingingen. Darüberhinausgehende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
sind der Kämmerei nicht bekannt.
Die Aufstellung
und die Entscheidung des Hauptausschusses werden dem Landratsamt als
Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Hauptausschusses beschließen einstiimmig,
die im Jahr 2022 an die Stadt Töging ergangenen Spenden und Zuwendungen
nachträglich zu genehmigen.