Sitzung: 16.03.2023 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 1, Befangen: 19
Vorlage: 2023/031/2
Gemäß Art. 103 Abs. 1 bis 3 GO i.V.m. Art.
106 GO wurde die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2021
durchgeführt. Die Prüfung fand am 08.11.2022 statt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss setzte sich
wie folgt zusammen:
StR Marcus
Köhler RPA Vorsitzender
StR Günter
Zellner Stellv.
Vorsitzender
StRin Birgit
Noske in
Vertretung fürStR Stefan Franzl
StRin Kathrin
Hummelsberger
StRin Petra
Wiedenmannott in Vertretung für StR Dr.
Martin Huber
StR Alexander Wittmann
Die Prüfung wurde
in fraktionsübergreifenden Prüfungsteams durchgeführt.
Prüfungsteams:
Noske/Hummelsberger
Köhler/Zellner
Wiedenmannott/Wittmann
Die Abschlussbesprechung fand am 24.01.2023
statt.
Dabei wurde entschieden, dass folgende
Zusammenfassung des Prüfungsberichts in Hauptausschuss und Stadtrat eingebracht
werden sollen.
Team Noske/Hummelsberger – Prüfung der
Haushaltsüberschreitungen
0.7000.6320:
Kläranlage, chemische Zusätze
Ansatz 30.000 €, Inanspruchnahme 55.204,29 €
Stellungnahme
Verwaltung:
Es ergab sich ein deutlich erhöhter
Testaufwand durch die Stilllegung des Innkraftwerks, wodurch die Mehrausgaben
entstanden sind. Der genaue Bedarf konnte vorab nicht berechnet werden. Zudem
erfolgte eine Kostenbeteiligung des VERBUNDs, wodurch sich die Mehrausgaben um
12.500 € reduzieren.
0.4640.5000:
Kindergarten St. Johann Baptist – Kauf eines Heizlüfters für 51,27 €
Hier stellte sich die Frage, wofür der
Heizlüfter verwendet wurde und wie er aktuell verwendet wird, da der
Kindergarten St. Johann Baptist nicht mehr in Betrieb ist.
Stellungnahme
Verwaltung:
Der Heizlüfter wurde dafür verwendet, damit
die Wasserleitung nicht gefrieren kann und somit kein Frostschaden entsteht.
Hier wurde auch erklärt, dass der Kindergarten im November 2022 vollständig von
der Wasserversorgung genommen wurde, sodass dieses Problem nicht mehr auftreten
kann. Der Heizlüfter ist nun im Bauhof eingelagert.
Team Köhler/Zellner – Prüfungsbemerkungen
Vorjahr, Kassenprüfung
Vorbemerkung:
Da im Haushaltsjahr 2021, wegen
der damals bestehenden Einschränkungen im Rahmen der Corona-Krise, bedeutend
weniger Projekte der Stadt abgewickelt wurden, waren die Prüfungsmöglichkeiten
geringer als in den Jahren zuvor. Außerdem befand sich zum gleichen Zeitpunkt
die überregionale Rechnungsprüfung im Rathaus, so dass eine umfangreiche
Prüfung nicht zwingend nötig war.
Prüfung der Geldbestände
Die Prüfung der Geldbestände
wurde zusammen mit dem verantwortlichen Mitarbeiter, Herrn Meier, vorgenommen
und es haben sich keine Beanstandungen ergeben.
Die Kontoanfangs- und
-endbestände waren schlüssig und Kontoauszüge stimmten mit den vorgelegten
Daten überein.
Weitere geprüfte
Punkte
Da die weiteren getroffenen Einzelfeststellungen nur nichtöffentliche
Bereiche betreffen, werden diese hier nicht mehr einzeln aufgeführt, sondern im
nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgestellt.
Team Wiedenmannott/Wittmann – Überschreitungen
0.2152.5420 Heizkosten Comeniusschule
Es liegt eine Überschreitung von
9,7 % vor, also 2.618,90 €. Die Heizkosten an der Comeniusschule sind durch das
permanente Öffnen der Fenster auch im Winter und das gleichzeitige Heizen stark
gestiegen. Die Überschreitung beruht auf den Coronamaßnahmen im Unterricht.
0.2152.5450 Wasserkosten Comeniusschule
Es liegt eine Überschreitung von
50,14 %, also 3.008,61 € vor. Die Wasser- und Abwasserkosten sind in diesem
Jahr stark erhöht. Der Grund war eine defekte Toilettenspülung, es ist über
einen längeren Zeitraum Wasser unbemerkt durchgelaufen.
0.4602.5163 Unterhalt Spielplätze
Bei der Kostenstelle für den
Unterhalt der Spielplätze ist der Haushaltsansatz überschritten. Zum einen ist
die Überschreitung durch nicht geplante Reparaturen von Spielgeräten, als auch
durch die Zuweisung der Kosten aus den Bauhofstunden erklärbar.
0.4640.7008 Betriebskostenförderung
Bei der Betriebskostenförderung
für die Kindergärten liegt eine Überschreitung von 3,34 % vor, das entspricht
einer Summe von 23.613,39 €. Laut Herrn Gumbiller ist ein genauer Ansatz im
Haushalt nicht möglich, da die Berechnung der Zuschüsse erst im Nachhinein
stattfindet. Auch variieren die Förderhöhen anhand der tatsächlichen
Gegebenheiten, dies ist im Vorhinein natürlich nicht abschätzbar. Ein genauer Ansatz ist daher nie möglich.
0.1100.6320 Verschiedener Betriebsaufwand
Der Ansatz dieser
Haushaltsstelle wurde überschritten. Es lag eine Sozialbestattung vor, die
Kosten hierfür mussten von der Stadt übernommen werden.
1.6302.9502 Hans-Stettheimer-Straße
Die Haushaltsstelle war nicht
überzogen, wurde von uns allerdings aufgrund der Erfahrungen mit der
Modernisierung der Wolfgang-Leeb-Straße geprüft. Die Belege wurden eingesehen
und geprüft. Es liegen keine erkennbaren Besonderheiten vor.
Die getroffenen Einzelfeststellungen welche den nichtöffentlichen
Bereich betreffen, werden hier nicht mehr einzeln aufgeführt. Das Protokoll
konnte von allen Mitgliedern des Stadtrats vorab eingesehen werden.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 02.03.2023 wurden die
Feststellung jeweils im öffentlichen und nichtöffentlichen Teil der Sitzung
vorgestellt und dem Stadtrat anschließend einstimmig empfohlen, der Verwaltung
die Entlastung zu erteilen.
Der
Stadtrat beschließt einstimmig, der Verwaltung die Entlastung nach Art. 102
Abs. 3 GO zu erteilen.
Erster Bürgermeister Dr. Windhorst nahm an
der Abstimmung zur Entlastung der Verwaltung nicht teil.