Beschluss: Zur Kenntnis genommen

StR Noske spricht die auf einer Strecke unterschiedlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit an der Mühldorfer Straße an.

 

Es handelt sich um die 0,6 km lange Strecke von Töging a.Inn Höchfelden ca. ab Enzianstraße nach Töging a.Inn ehemals Waldfrieden (Ostgrenze des Grundstücks Fl.-Nr. 566/14 der Gemarkung Töging a.Inn, Nelkenstraße 12, 14a, 14b). Wenn man diese Strecke von Ost nach West – also in Richtung Mühldorf a.Inn – fährt, ist die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. Hier befindet sich ein durchgestrichenes Ortsschild, welches das Ortsende und somit das Ende des 50 km/h-Bereichs darstellt.

 

Wenn die Strecke von West nach Ost – also in Richtung Töging a.Inn – fährt, findet sich zwar auch ein Ortsschild, dieses ist aber nicht durchgestrichen, womit hier nur maximal 50 km/h erlaubt sind.

 

Erster Bürgermeister Dr. Windhorst sagt, dass in dieser Sache beim Landratsamt Altötting nachgefragt wird. Bei der Straße handelt es sich um eine Kreisstraße. Somit ist das Landratsamt Altötting für die Beschilderung zuständig.

 

 

Die Mitglieder des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.