Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da noch Missverständnisse hinsichtlich der vorgesehenen Ausgleichsfläche bestehen.

 

Laut Stellungnahme des Landratsamts Altötting – Untere Naturschutzbehörde – vom 06.02.2023 ist die vorgesehene Verlegung der Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan Nr. 13 (2006) von Fl.-Nr. 1940/7 der Gemarkung Töging a.Inn auf Fl.-Nr. 422 der Gemarkung Unterpleiskirchen, Gemeinde Pleiskirchen, nicht möglich. Die Ausgleichsfläche in Pleiskirchen wurde bereits für den Bebauungsplan Nr. 38 (Töging) bzw. 33 (Winhöring) „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik“ (2012) komplett verbucht und im Grundbuch als Ausgleichsfläche dafür eingetragen. Zudem müsste die Ausgleichsfläche wegen der jährlichen Verzinsung von 3 % seit Herstellungspflicht der zu verlegenden Ausgleichsfläche um 583 m² größer sein.

 

Der Vorhabenträger hält dagegen, dass in der Grunddienstbarkeit nicht das ganze Grundstück mit der Ausgleichsfläche belastet wurde.

 

Bis zur Klärung des Sachverhalts wird der Satzungsbeschluss zurückgestellt.

 

 

Die Mitglieder des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.