Der Stadtrat
beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 26 „Steinstraße“ zum 2. Mal zu
ändern.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b
BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) zu
ändern.