Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Herr Weinfurtner nimmt Bezug auf die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet an der Weichselstraße – Bundesbahn – Wolfgang-Leeb-Straße vom 13.09.2022 (Geschäftszeichen: ROB-2-8314.24_01_AÖ-20-16-4) und würde gerne wissen was der Satz bedeutet „Wir weisen jedoch darauf hin, dass für weitere Entwicklungen in peripherer Lage derzeit kein zusätzlicher Bedarf erkennbar ist.“

 

Erster Bürgermeister Dr. Windhorst erklärt, dass der Entwurfsverfasser einen Abwägungsvorschlag erstellen wird. Sobald der Abwägungsvorschlag vorliegt, wird sich die Verwaltung zusammen mit dem Entwurfsverfasser mit den Stellungnahmen ausführlich beschäftigen und das Ergebnis der Prüfung wie gewöhnlich in den öffentlichen Sitzungen behandeln. Zum jetzigen Zeitpunkt einzelne Sätze aus einzelnen Stellungnahmen herauszugreifen, macht keinen Sinn.

 

 

Die Mitglieder des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.