Der Stadtrat
beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 13 „Gewerbegebiet
Töging-Unterhart“ zum 3. Mal zu ändern.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung
vom 14. September 2022 zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13
„Gewerbegebiet Töging-Unterhart“ zur Kenntnis zu nehmen und diesen zu billigen,
unter der Voraussetzung dass die vorstehenden Änderungen an den Festsetzungen
zur abweichenden Bauweise und Wandhöhe noch eingearbeitet werden.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB zu ändern.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §
3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, dass die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.