Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 13 „Gewerbegebiet
Töging-Unterhart“ zum 3. Mal zu ändern.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplanentwurf mit
Begründung in der Fassung vom 14. September 2022 zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet Töging-Unterhart“ zur Kenntnis zu nehmen
und diesen zu billigen, unter der Voraussetzung dass die vorstehenden
Änderungen an den Festsetzungen zur abweichenden Bauweise und Wandhöhe noch
eingearbeitet werden.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, auf die frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu
verzichten.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, dass die Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden
soll.