Der Stadtrat beschließt einstimmig,
den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu billigen und die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet zwischen Haupt-, Kirch-,
Wolfgang-Leeb-Straße und Wilhelm-Hübsch-Platz mit Begründung in
der Fassung vom 21.06.2022 als Satzung zu beschließen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig,
auf eine erneute Auslegung und Beteiligung zu verzichten.