Beschluss: Beschlossen

Der Stadtrat beschließt mit 16 : 1 Stimmen, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 25. März 2022 zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet Weichselstraße – Bundesbahn – Wolfgang-Leeb-Straße zur Kenntnis zu nehmen und diesen zu billigen.

 

Der Stadtrat beschließt mit 16 : 1 Stimmen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.

 

Der Stadtrat beschließt mit 16 : 1 Stimmen, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.

 

Der Stadtrat beschließt mit 16 : 1 Stimmen, dass die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.