Der Stadtrat
beschließt mit 16 : 1 Stimmen, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der
Fassung vom 25. März 2022 zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das
Gebiet Weichselstraße – Bundesbahn – Wolfgang-Leeb-Straße zur Kenntnis zu
nehmen und diesen zu billigen.
Der Stadtrat beschließt
mit 16 : 1 Stimmen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB zu ändern.
Der Stadtrat
beschließt mit 16 : 1 Stimmen, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.
Der Stadtrat
beschließt mit 16 : 1 Stimmen, dass die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.