Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat mit 9 : 1 Stimmen, den Bebauungsplanentwurf mit
Begründung in der Fassung vom 25. März 2022 zur 11. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet Weichselstraße – Bundesbahn –
Wolfgang-Leeb-Straße zur Kenntnis zu nehmen und diesen zu billigen.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit 9 : 1 Stimmen, den Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat mit 9 : 1 Stimmen, auf die frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat mit 9 : 1 Stimmen, dass die Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.