Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 12, 2. Bauabschnitt
„Gewerbegebiet Weichselstraße“ zum 8. Mal zu ändern.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in
der Fassung vom 6. April 2022 zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12, 2.
Bauabschnitt „Gewerbegebiet Weichselstraße“ zur Kenntnis zu nehmen und diesen zu
billigen.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, auf die frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu
verzichten.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, dass die Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden
soll.