Der Bauausschuss nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur
Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu Fragen Nr. 1 – 3 und 5
mit 8:2 Stimmen.
Der Bauausschuss nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur
Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu Frage Nr. 4, mit Ausnahme
der Firsthöhe des Doppelhauses mit 9,85 m, einstimmig.
Der Bauausschuss nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur
Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu Frage Nr. 4, unter der
Bedingung, dass die Dachneigung des Doppelhauses von 35 Grad auf 30 Grad
abgesenkt wird und die Firsthöhe somit 9,18 m beträgt, einstimmig.