Beschluss: Beschlossen

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet zwischen Haupt-, Kirch-, Wolfgang-Leeb-Straße und Wilhelm-Hübsch-Platz zum 5. Mal zu ändern.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 14. Januar 2022 zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet zwischen Haupt-, Kirch-, Wolfgang-Leeb-Straße und Wilhelm-Hübsch-Platz zu billigen.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, dass die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.