Der Stadtrat
beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet zwischen Haupt-,
Kirch-, Wolfgang-Leeb-Straße und Wilhelm-Hübsch-Platz zum 5. Mal zu ändern.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung
vom 14. Januar 2022 zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet
zwischen Haupt-, Kirch-, Wolfgang-Leeb-Straße und Wilhelm-Hübsch-Platz zu
billigen.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB zu ändern.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §
3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, dass die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.