Der Bauausschuss nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und
erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Der Bauausschuss erteilt der
beantragten Abweichung einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Der Bauausschuss nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und
erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Der Bauausschuss erteilt der
beantragten Abweichung einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.