Der Bauausschuss nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur
Kenntnis und erteilt zu allen Fragen einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Der Bauausschuss bevorzugt einstimmig das Wohnhaus nach
Frage 2 (Variante 2).
Der Bauausschuss bevorzugt einstimmig die Garage nach Frage
3 (Variante 1 und 2).