Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 5 für das
Gebiet zwischen Haupt-, Kirch-, Wolfgang-Leeb-Straße und Wilhelm-Hübsch-Platz
zum 5. Mal zu ändern.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplanentwurf mit
Begründung in der Fassung vom 14. Januar 2022 zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet zwischen Haupt-, Kirch-,
Wolfgang-Leeb-Straße und Wilhelm-Hübsch-Platz zu billigen.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, auf die frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu
verzichten.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimimg, dass die Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden
soll.