Beschluss: Beschlossen

Der Bauausschuss nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Erschließung über die Grundstücke Fl.Nrn. 661/6 und 661/10 erfolgt, dies durch Grunddienstbarkeit gesichert ist und dass auch gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde (= Freistaat Bayern, Landratsamt Altötting als untere Bauaufsichtsbehörde) rechtlich gesichert ist, dass der Wohnweg sachgerecht unterhalten wird und allgemein benutzt werden kann, einstimmig.

 

Die notwendigen Stellplätze sind gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Töging a.Inn nachzuweisen.