Der Bauausschuss nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und
erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die
Erschließung über die Grundstücke Fl.Nrn. 661/6 und 661/10 erfolgt, dies durch
Grunddienstbarkeit gesichert ist und dass auch gegenüber dem Rechtsträger der
Bauaufsichtsbehörde (= Freistaat Bayern, Landratsamt Altötting als untere
Bauaufsichtsbehörde) rechtlich gesichert ist, dass der Wohnweg sachgerecht
unterhalten wird und allgemein benutzt werden kann, einstimmig.
Die notwendigen Stellplätze sind gemäß der Stellplatzsatzung
der Stadt Töging a.Inn nachzuweisen.