Auf Empfehlung
des Bauausschusses nimmt der Stadtrat den Bebauungsplanentwurf mit Begründung
in der Fassung vom 1. Oktober 2021 zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für
das Gebiet an der Weichselstraße - Bundesbahn - Wolfgang-Leeb-Straße zur
Kenntnis und billigt diesen einstimmig.
Auf Empfehlung
des Bauausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Auf Empfehlung
des Bauausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, auf die frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu
verzichten.
Auf Empfehlung
des Bauausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, dass die Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden
soll.