Der Bauausschuss nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und
erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Der Bauausschuss stimmt
einstimmig einer etwaig erforderlichen Abstandsflächen-übernahme bzw. der
Grenzneuziehung zu.
Der Bauausschuss nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und
erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Der Bauausschuss stimmt
einstimmig einer etwaig erforderlichen Abstandsflächen-übernahme bzw. der
Grenzneuziehung zu.