Auf Empfehlung des
Bauausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplanentwurf mit
Begründung und Umweltbericht in
der Fassung vom 26. August 2021 zu billigen. Es wird mit der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB fortgefahren.