Auf Empfehlung des
Bauausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, den Abwägungsvorschlag der Verwaltung anzunehmen, den
Flächennutzungs-planänderungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der
Fassung von jeweils dem 15. September 2021 zu billigen und mit der Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fortzufahren.