Auf Empfehlung des
Bauausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, den Abwägungsvorschlag der Verwaltung anzunehmen, den
Bebauungs-planänderungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung
von jeweils dem 15. September 2021, inklusive der darin noch vorzunehmenden
Festsetzung von Schallkontingenten, zu billigen und mit der Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fortzufahren.