Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplanentwurf mit
Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26. August 2021 zu billigen. Es
wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
BauGB fortgefahren.