Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Abwägungsvorschlag der
Verwaltung anzunehmen, den Flächennutzungsplanänderungsentwurf mit Begründung
und Umweltbericht in der Fassung von jeweils dem 15. September 2021 zu billigen
und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
fortzufahren.