Beschluss: Beschlossen

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Abwägungsvorschlag der Verwaltung anzunehmen, den Bebauungsplanänderungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung von jeweils dem 15. September 2021, inklusive der darin noch vorzunehmenden Festsetzung von Schallkontingenten, zu billigen und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fortzufahren.