Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Abwägungsvorschlag der
Verwaltung anzunehmen, den Bebauungsplanänderungsentwurf mit Begründung und
Umweltbericht in der Fassung von jeweils dem 15. September 2021, inklusive der
darin noch vorzunehmenden Festsetzung von Schallkontingenten, zu billigen und
mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fortzufahren.