Der Bauausschuss nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und
erteilt das gemeindliche Einvernehmen einstimmig.
Der Bauausschuss erteilt der Ausnahme von der Satzung über
örtliche Bauvorschriften „Abstandsflächen für Wintergärten und überdachte
Pergolen“ das gemeindliche Einvernehmen einstimmig.