Auf Empfehlung
des Bauausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, den Flächennutzungsplan
zum 16. Mal zu ändern und billigt den Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf in
der Fassung vom 9. Juni 2021. Es wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB fortgefahren.