Der beauftragte Planer, Herr Augustin,
erläutert die verschiedenen Varianten der Entwurfsplanung.
Seitens der SPD wird die Variante 3 oder
jedenfalls 2 favorisiert, um eine Selbstversorgung gewährleisten zu können.
Herr Augustin weist darauf hin, dass keine
Aussage darüber getroffen werden kann, ob bei Variante 2 seitens des
Landratsamtes oder der Regierung noch weitere Vorgaben gemacht werden.
StR Wittmann fordert, dass eine Möglichkeit
zum Geschirrspülen (Spülstraße) und die Warmhaltung von Speisen (Wärmebäder)
vorgesehen werden soll. Ein Zurückgreifen auf Gastronomie-Geräte sei hier
effizienter. Er tendiere zu Variante 2 oder Variante 1, letztere müsse jedoch jedenfalls
etwas größer gebaut werden.
Herr Kulhanek teilt mit, dass eine
pädagogische Küche für den Kindergarten erforderlich ist. Hier wird mit den
Kindern gekocht. In einer gastronomischen Küche bzw. bei integrierten Küchen
für die Selbstversorgung sind die Kinder „außen vor“. Die
Gemeinschaftsverpflegung kann nur über eine eigene Abteilung erfolgen, dies
dürfe nicht vom pädagogischem Personal erfolgen.
Aus einer kleinen Diskussion ergab sich die
Favorisierung der Variante 1 mit einer Fläche von ca. 45 qm.
Nach
Kenntnisnahme und Beratung beschließt der Bauausschuss mit 8 : 2 der Stimmen,
dass die Küchenvariante „1“ (Pädagogische Küche / Essraum, ca. 45 qm) im Neubau
der vierten Kindertagesstätte umgesetzt werden soll und beauftragt die
Verwaltung, mit den weiteren Planungen fortzufahren und die Unterlagen bis
spätestens 30. Juni 2021 einzureichen, um vom 4. Sonderinvestitionsprogramm mit
einem um bis zu 35% erhöhten Fördersatz zu profitieren.