Beschluss: Beschlossen

Der beauftragte Planer, Herr Augustin, erläutert die verschiedenen Varianten der Entwurfsplanung.

 

Seitens der SPD wird die Variante 3 oder jedenfalls 2 favorisiert, um eine Selbstversorgung gewährleisten zu können.

 

Herr Augustin weist darauf hin, dass keine Aussage darüber getroffen werden kann, ob bei Variante 2 seitens des Landratsamtes oder der Regierung noch weitere Vorgaben gemacht werden.

 

StR Wittmann fordert, dass eine Möglichkeit zum Geschirrspülen (Spülstraße) und die Warmhaltung von Speisen (Wärmebäder) vorgesehen werden soll. Ein Zurückgreifen auf Gastronomie-Geräte sei hier effizienter. Er tendiere zu Variante 2 oder Variante 1, letztere müsse jedoch jedenfalls etwas größer gebaut werden.

 

Herr Kulhanek teilt mit, dass eine pädagogische Küche für den Kindergarten erforderlich ist. Hier wird mit den Kindern gekocht. In einer gastronomischen Küche bzw. bei integrierten Küchen für die Selbstversorgung sind die Kinder „außen vor“. Die Gemeinschaftsverpflegung kann nur über eine eigene Abteilung erfolgen, dies dürfe nicht vom pädagogischem Personal erfolgen.

 

Aus einer kleinen Diskussion ergab sich die Favorisierung der Variante 1 mit einer Fläche von ca. 45 qm.

 

 

Nach Kenntnisnahme und Beratung beschließt der Bauausschuss mit 8 : 2 der Stimmen, dass die Küchenvariante „1“ (Pädagogische Küche / Essraum, ca. 45 qm) im Neubau der vierten Kindertagesstätte umgesetzt werden soll und beauftragt die Verwaltung, mit den weiteren Planungen fortzufahren und die Unterlagen bis spätestens 30. Juni 2021 einzureichen, um vom 4. Sonderinvestitionsprogramm mit einem um bis zu 35% erhöhten Fördersatz zu profitieren.