Beschluss: Beschlossen

Aus einer Stellungnahme einer Bürgerin ging ein Vorschlag hervor, so StR Zellner, den Straßennamen zu ändern, um eine Navigation der LKW´s über die Innstraße (Anliegerstraße) zu verhindern. Dies sollte in Erwägung gezogen werden.

 

Erster Bürgermeister Dr. Windhorst erwidert, dies sei bereits in Prüfung, ob es die Möglichkeit gibt, bei der geplanten neuen privaten Straße einen Straßennamen zu vergeben. Überlegungen hierfür wäre eventuell „Am Gewerbebogen“, da bei Weiterführung der Industriestraße der weitere Straßenverlauf einen Bogen machen würde. Hierzu wäre wahrscheinlich eine Widmung zur öffentlichen Straße notwendig.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu billigen und den Bebauungsplan Nr. 51 „Gewerbegebiet Mitterwehrt“ mit Begründung, Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 22.04.2021 als Satzung zu beschließen.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, von einer erneuten Beteiligung abzusehen, da der Entwurf nach Auslegung nur in Punkten geändert worden ist, zu denen die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange zuvor Gelegenheit zur Stellungnahmen hatten und die entweder auf ausdrücklichen Vorschlag beruhen, auch Dritte nicht abwägungsrelevant berühren, oder nur eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen bedeuten.