Aus einer
Stellungnahme einer Bürgerin ging ein Vorschlag hervor, so StR Zellner, den
Straßennamen zu ändern, um eine Navigation der LKW´s über die Innstraße
(Anliegerstraße) zu verhindern. Dies sollte in Erwägung gezogen werden.
Erster
Bürgermeister Dr. Windhorst erwidert, dies sei bereits in Prüfung, ob es die
Möglichkeit gibt, bei der geplanten neuen privaten Straße einen Straßennamen zu
vergeben. Überlegungen hierfür wäre eventuell „Am Gewerbebogen“, da bei
Weiterführung der Industriestraße der weitere Straßenverlauf einen Bogen machen
würde. Hierzu wäre wahrscheinlich eine Widmung zur öffentlichen Straße
notwendig.
Der Stadtrat beschließt einstimmig,
den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu billigen und den Bebauungsplan Nr. 51
„Gewerbegebiet Mitterwehrt“ mit Begründung, Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 22.04.2021
als Satzung zu beschließen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, von einer erneuten Beteiligung abzusehen, da der Entwurf nach Auslegung nur in Punkten geändert worden ist, zu denen die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange zuvor Gelegenheit zur Stellungnahmen hatten und die entweder auf ausdrücklichen Vorschlag beruhen, auch Dritte nicht abwägungsrelevant berühren, oder nur eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen bedeuten.