Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Stadtrat Grünfelder spricht die Problematik mit Einfriedungen in Töging a.Inn an.

 

Es sind laut Einfriedungssatzung nur Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,60 m zulässig. Trotzdem wird Stadtrat Grünfelder immer wieder auf Einfriedungen angesprochen, welche höher errichtet wurden. Bei manchen ist teilweise fraglich, ob diese nicht erst nach Gültigkeit der Satzung und somit widerrechtlich errichtet wurden.

 

Erster Bürgermeister Dr. Windhorst erklärt, dass für die Baukontrolle – auch der Einfriedungssatzung - das Landratsamt Altötting als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist. Die betroffenen Bürger könnten Einfriedungen, welche höher als erlaubt errichtet worden sind, dem Landratsamt Altötting melden, welches sich dann der Sache annehmen wird.

 

Die Ausführungen dienen zur Kenntnis.