Der Bauausschuss nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur
Kenntnis und erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen – unter der
Voraussetzung der Einhaltung der Stellplatzsatzung.
Der Bauausschuss nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur
Kenntnis und erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen – unter der
Voraussetzung der Einhaltung der Stellplatzsatzung.