Beschluss: Beschlossen

Architekt Manfred Brunner stellt den Bebauungsplanentwurf vor.

 

Dem Wunsch der Nachverdichtung, aber keiner Überverdichtung sei man hier nachgekommen, so Erster Bürgermeister Dr. Windhorst.

 

Auf Nachfrage von StR Neuberger, wie viele Vollgeschosse geplant seien, antwortet Erster Bürgermeister Dr. Windhorst, dass im Vorfeld vier Vollgeschosse gewünscht waren, nun aber E+II, also höchstens drei Vollgeschosse geplant sind. Diese Höhenentwicklung sei auch mit dem Umfeld vertretbar.

 

Dem Anlieger Herrn Weinfurtner, Haberfeldstr. 7, wird das Wort erteilt und er fragt, mit welcher Höhe bei E+II zu rechnen ist. Welche Höhe habe der Zwischenbau?

 

Erster Bürgermeister Dr. Windhorst erläutert, dass dies drei Vollgeschosse sind und zusätzlich das flach geneigte Walmdach. Der Zwischenbau weise drei Vollgeschosse mit einem Flachdach aus.

 

Die Wandhöhe beträgt vom Fußboden bis Schnitt Dachhaut 9,50 m, erklärt Herr Manfred Brunner.

 

 

Der Stadtrat nimmt den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 25. März 2021 zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet Weichselstraße – Bundesbahn – Wolfgang-Leeb-Straße zur Kenntnis und billigt diesen einstimmig.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.