Sitzung: 25.03.2021 Stadtrat
Beschluss: Beschlossen
Auf Empfehlung
des Bauausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, den Abwägungsvorschlag
der Verwaltung anzunehmen, den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 10. März
2021 zu billigen und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB fortzufahren.