Sitzung: 10.03.2021 Bauausschuss
Beschluss: Beschlossen
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Abwägungsvorschlag der
Verwaltung anzunehmen, den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 10. März
2021 zu billigen und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB fortzufahren.