Sitzung: 22.10.2020 Stadtrat
Beschluss: Beschlossen
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 51 „Gewerbegebiet Mitterwehrt“
aufzustellen und billigt die grundsätzliche Planung aufgrund des Vorentwurfs in
der Fassung vom 22. Oktober 2020. Es wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB fortgefahren.