Beschluss: Beschlossen

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 51 „Gewerbegebiet Mitterwehrt“ aufzustellen und billigt die grundsätzliche Planung aufgrund des Vorentwurfs in der Fassung vom 22. Oktober 2020. Es wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB fortgefahren.