Beschluss: Beschlossen

Auf Empfehlung des Bauausschusses beschließt der Stadtrat mit 12 zu 7 Stimmen, den Abwägungsvorschlag der Verwaltung anzunehmen, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung von jeweils dem 13. Juli 2020 zu billigen und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fortzufahren.