Sitzung: 24.09.2020 Stadtrat
Beschluss: Beschlossen
Das
bayerische Bauministerium unterstützt gemeinsam mit dem Bund den Ausbau und die
Sanierung von Sportstätten mit dem sogenannten „Investitionspakt zur Förderung
von Sportstätten“. Für Förderprojekte stehen im Jahr 2020 ca. 25,5 Millionen
Euro zur Verfügung. Der Fördersatz liegt bei 90 Prozent.
Mit
diesem Förderprogramm werden Sportstätten des Breitensports gefördert.
Vorrangig förderfähig sind Sportstätten in Gebieten, welche in einem Programm
der Städtebauförderung aufgenommen sind. Nachrangig förderfähig sind aber auch
Sportstätten außerhalb dieser Gebiete. Aus Sicht der Verwaltung ist die
städtische Mehrzweckhalle prädestiniert als Förderobjekt, da diese fast
ausschließlich für die Ausübung des Breitensports genutzt wird.
Ziel
und Zweck der Förderung ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse,
die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration.
Auch soll die Gesundheit der Bevölkerung gefördert werden.
Zudem
sind die Maßnahmen so zu wählen, dass insbesondere die Belange des Klima- und
Umweltschutzes sowie der Barrierefreiheit Beachtung finden.
Gerade
im Bereich der energetischen Sanierung besteht in der Mehrzweckhalle dringender
Sanierungsbedarf. Bei der Planung der einzelnen Maßnahmen wird die Verwaltung
vom Architekturbüro Kremsreiter unterstützt.
Da das
Förderprogramm äußerst kurzfristig aufgesetzt wurde und die Bewerbungsfrist
bereits am 02. Oktober 2020 endet, ist eine kurzfristige Entscheidung des
Stadtrats erforderlich.
Der Stadtrat erteilt einstimmig das
Einverständnis zur Bewerbung um Fördermittel nach dem „Investitionspakt zur
Förderung von Sportstätten“ für die Mehrzweckhalle und beauftragt die
Verwaltung, die weiteren Schritte einzuleiten.