Beschluss: Beschlossen

Das bayerische Bauministerium unterstützt gemeinsam mit dem Bund den Ausbau und die Sanierung von Sportstätten mit dem sogenannten „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“. Für Förderprojekte stehen im Jahr 2020 ca. 25,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fördersatz liegt bei 90 Prozent.

 

Mit diesem Förderprogramm werden Sportstätten des Breitensports gefördert. Vorrangig förderfähig sind Sportstätten in Gebieten, welche in einem Programm der Städtebauförderung aufgenommen sind. Nachrangig förderfähig sind aber auch Sportstätten außerhalb dieser Gebiete. Aus Sicht der Verwaltung ist die städtische Mehrzweckhalle prädestiniert als Förderobjekt, da diese fast ausschließlich für die Ausübung des Breitensports genutzt wird.

 

Ziel und Zweck der Förderung ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration. Auch soll die Gesundheit der Bevölkerung gefördert werden.

 

Zudem sind die Maßnahmen so zu wählen, dass insbesondere die Belange des Klima- und Umweltschutzes sowie der Barrierefreiheit Beachtung finden.

 

Gerade im Bereich der energetischen Sanierung besteht in der Mehrzweckhalle dringender Sanierungsbedarf. Bei der Planung der einzelnen Maßnahmen wird die Verwaltung vom Architekturbüro Kremsreiter unterstützt.

 

Da das Förderprogramm äußerst kurzfristig aufgesetzt wurde und die Bewerbungsfrist bereits am 02. Oktober 2020 endet, ist eine kurzfristige Entscheidung des Stadtrats erforderlich.

 

 

Der Stadtrat erteilt einstimmig das Einverständnis zur Bewerbung um Fördermittel nach dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für die Mehrzweckhalle und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte einzuleiten.