Sitzung: 25.06.2020 Stadtrat
Beschluss: Beschlossen
Auf Empfehlung
des Bauausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig, die Satzung der Stadt
Töging a.Inn über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die
Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen,
Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung
– ABS) vom 23. Juli 2004, geändert durch Satzung vom 4. Oktober 2006 zum 1.
Januar 2018 aufzuheben und folgenden Satzungsentwurf als Satzung zu
beschließen:
„Satzung
zur Aufhebung Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Töging a.Inn
Vom
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Die Stadt Töging
a.Inn erlässt aufgrund von Art. 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS
2024-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019
(GVBl. S. 737), folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über
die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung,
Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen,
Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS)
vom 23. Juli 2004, geändert durch Satzung vom 4. Oktober 2006, wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung
tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.“