Sitzung: 03.06.2020 Bauausschuss
Beschluss: Beschlossen
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die Satzung der Stadt Töging a.Inn über die
Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung,
Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen,
Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS)
vom 23. Juli 2004, geändert durch Satzung vom 4. Oktober 2006 zum 1. Januar
2018 aufzuheben und folgenden Satzungsentwurf als Satzung zu beschließen:
„Satzung
zur Aufhebung Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Töging a.Inn
Vom
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Die
Stadt Töging a.Inn erlässt aufgrund von Art. 2 und 5 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April
1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 7 des
Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:
§ 1
Die
Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die
Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen,
Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung
– ABS) vom 23. Juli 2004, geändert durch Satzung vom 4. Oktober 2006, wird
aufgehoben.
§ 2
Diese
Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.“