Beschluss: Beschlossen

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die Satzung der Stadt Töging a.Inn über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS) vom 23. Juli 2004, geändert durch Satzung vom 4. Oktober 2006 zum 1. Januar 2018 aufzuheben und folgenden Satzungsentwurf als Satzung zu beschließen:

 

„Satzung zur Aufhebung Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Töging a.Inn

Vom __________________

 

Die Stadt Töging a.Inn erlässt aufgrund von Art. 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

 

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS) vom 23. Juli 2004, geändert durch Satzung vom 4. Oktober 2006, wird aufgehoben.

 

§ 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.“