Beschluss: Beschlossen

Der Stadtrat beschließt einstimmig, als Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister Dr. Windhorst in der Wahlperiode 2020/2026 den gemäß Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 Satz 2 KWBG höchstzulässigen Betrag festzusetzen, das sind derzeit 798,47 €.

 

Erster Bürgermeister Dr. Windhorst hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.