Sitzung: 14.05.2020 Stadtrat
Beschluss: Beschlossen
Der Stadtrat beschließt einstimmig, als
Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister Dr. Windhorst in der
Wahlperiode 2020/2026 den gemäß Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 Satz 2 KWBG
höchstzulässigen Betrag festzusetzen, das sind derzeit 798,47 €.
Erster Bürgermeister Dr. Windhorst hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.