Sitzung: 14.05.2020 Stadtrat
Beschluss: Beschlossen
Der Stadtrat erlässt auf Grund der Art. 20 a,
23, 32, 33, 35, 40, 41, 56, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern einstimmig die vorgelegte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts.