Beschluss: Beschlossen

Der Stadtrat erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 35, 40, 41, 56, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern einstimmig die vorgelegte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.