Der Stadtrat beschließt
einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 15 „Steinstraße“ zum 2. Mal zu ändern.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung
vom 23. Juni 2022 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Steinstraße“ zur
Kenntnis zu nehmen und diesen zu billigen.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB zu ändern.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §
3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.
Der Stadtrat
beschließt einstimmig, dass die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.