Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 15
„Steinstraße“ zum 2. Mal zu ändern.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplanentwurf mit
Begründung in der Fassung vom 1. Juni 2022 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 15 „Steinstraße“ zur Kenntnis zu nehmen und diesen zu billigen.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, auf die frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu
verzichten.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, dass die Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden
soll.